Nach dem Bundestag hat am 12. Juni nun auch der Bundesrat im Rahmen der Föderalismuskommission II dem neuen Art. 91 c GG zugestimmt: Die Regelung schafft eine verfassungsrechtliche Grundlage für Bund und Länder, bei der Informationstechnik zusammenzuwirken. Von der Diskussion bislang weitgehend unbeachtet sind die Folgen für die öffentliche ITK-Beschaffung und öffentliche ITK-Dienstleistungen (Vergabeblog berichtete).
Der Jurist Marco Junk gründete im Jahr 2007 den Vergabeblog und 2010 gemeinsam mit Dipl.-Betriebsw. Martin Mündlein das Deutsche Vergabenetzwerk (DVNW). Er begann seine berufliche Laufbahn im Jahr 2004 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer und war danach als Bereichsleiter Vergaberecht beim Digitalverband bitkom tätig. Im Jahr 2011 leitete er die Online-Redaktion des Verlags C.H. Beck. Von 2012 bis 10/2014 war er Mitglied der Geschäftsleitung des bitkom und danach bis 10/2021 Geschäftsführer des Bundesverbands Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. Seit 2022 ist Marco Junk zudem als Leiter Regierungsbeziehungen für Eviden tätig. Seine Beiträge geben ausschließlich seine persönliche Meinung wieder.
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