Das Beschaffungsamt des BMI schreibt die Entwicklung einer Datenbanksoftware für das zu schaffende „Nationale Waffenregister“ (NWR) aus (TED-Dokumenten Nr. 233239-2010 – Vorinformation v. 6.8.2010). Nach Art. 4 Abs. 4 der EU-Waffenrichtlinie (91/477/EWG) haben die Mitgliedstaaten bis zum 31.12.2014 Zeit, ein computergestütztes zentral oder dezentral eingerichtetes Waffenregister einzuführen.
Dabei geht Deutschland schneller voran als es die EU-Vorgabe verlangt: Nach § 43 a WaffG ist das Register bereits bis zum 31.12.2012 zu errichten.
Das NWR bedeutet einen großten technologischen Schritt voran. Derzeit arbeiten die lokalen Waffenbehörden auf Basis unterschiedlichter örtlicher Softwaresysteme oder in Einzelfällen noch vollständig ohne elektronische Unterstützung. Mit der Errichtung des NWR sollen die Voraussetzung dafür geschaffen werden, alle 577 Waffenbehörden netztechnisch an die zentrale Datenbank anzubinden.
Begleitend sollen einheitliche Kataloge und ein Standard „XWaffe“ entwickelt werden (nicht Gegenstand der Vorankündigung). Interessant für Folgeaufträge: Die, soweit vorhanden, örtlichen Softwaresysteme sind entsprechend den Anforderungen des NWR anzupassen.
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