Mitte September hat sich das EU-Parlament und der Europäische Rat auf einen Kompromiss zur EU-Zahlungsverzugsrichtlinie geeinigt: Öffentliche Auftraggeber als auch private Unternehmer müssen künftig ihre Rechnungen innerhalb von 30 Tagen begleichen, wenn keine Ausnahme greift. Damit hat sich am Ende die EU-Kommission mit ihrer geplanten Beschränkung dieser Vorgabe allein auf die öffentliche Hand nicht durchsetzen können. Dem widersetzte sich der Binnenmarktausschuss des Parlaments, da nach dessen Auffassung gerade KMU oft unter “Zahlungsverzug der Großindustrie” leiden. Allerdings: Die maximale Zahlungsfrist für öffentliche Auftraggeber liegt bei 60 Tagen. Der Verzugszins soll 8 Prozent betragen. Noch im Oktober will das EU-Parlament über den Kompromiss abstimmen. Es folgt dann die notwendige Umsetzung durch die nationalen Gesetzgeber.
Suche
Förderer
Werden Sie Mitglied im
Digitalen Netzwerk
Das Deutsche Vergabenetzwerk (DVNW) ist eine exklusive Plattform für Information, Wissensaustausch und Diskurs zwischen allen am öffentlichen Markt beteiligten Kräften.
Meist gelesene Beiträge des Monats
Die DVNW Akademie – passgenaue Seminare für Vergabepraktiker:innen
Die DVNW Akademie bietet ein umfangreiches Fortbildungsangebot für Vergabepraktiker:innen. Als 100%ige Tochtergesellschaft des DVNW kann sie auf die besten Dozent:innen der Vergabeszene zurückgreifen.
Schreibe einen Kommentar