Nachdem im Juni die Schweizer Beschaffungskommission des Bundes (BKB) nach einem langwierigen Revisionsverfahren die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für Informatikleistungen (IT AGB) genehmigte, sind diese am 20. Oktober in Kraft getreten.
Diese wurden „der aktuellen technologischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Realität angepasst“. Anstelle der bisher fünf gelten neu vier IT AGB. Neu werden auch abweichende vertragliche Regelungen zugelassen, die für das jeweilige Beschaffungsgeschäft bedürfnisgerecht und ausgewogen formuliert werden können.
Die revidierten IT AGB des Bundes werden von den Ämtern der Bundesverwaltung, den SBB, der ETH Zürich und der EPF Lausanne bei deren Informatikgeschäften verwendet.
Sie finden die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für Informatikleistungen auf der Webseite des Bundesamtes für Bauten und Logistik hier.
Und wer hat´s erfunden?
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