Tatsächlich datiert der Erlass vom 9. August, aber erst mit dem nahenden Ende des Jahres bekommt er echte Bedeutung: Rheinland-Pfalz hat – soweit bekannt als erstes Bundesland – die im Rahmen des Konjunkturpakets erlassenen vergaberechtlichen Erleichterungen entgegen der ursprünglichen Befristung auf Ende 2010 um ein weiteres Jahr bis Ende 2011 verlängert.
Dazu heisst es auf der Webseite des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz:
Mit dem von der Bundesregierung beschlossen Pakt für Beschäftigung und Stabilität in Deutschland zur Sicherung der Arbeitsplätze, Stärkung der Wachstumskräfte und Modernisierung des Landes (Konjunkturpaket II) soll der globalen Konjunkturkrise entgegen gewirkt werden. Zusätzliche Investitionen sollen die Wirtschaft stärken und Arbeitsplätze sichern.
Um eine zügige Umsetzung der Investitionsmaßnahmen sicherzustellen, wurden mit Runderlass vom 13. Februar 2009 die Vergabeverfahren des Landes und der Kommunen mit der Einführung von Auftragswertgrenzen (Schwellenwerte) für Beschränkten Ausschreibungen und Freihändigen Vergaben vereinfacht. Mit Runderlass vom 09. August 2010 wurden die zunächst für die Jahre 2009 und 2010 geltenden Regelungen bis zum 31. Dezember 2011 verlängert.
Man darf gespannt sein, ob sich Nachahmer finden.
Den entsprechenden Runderlass des Landes finden Sie hier.
Nachtrag 1.12., 16.44 Uhr: In einer Pressemeldung wird Bundeswirtschaftsminister Brüdere anlässlich der Entscheidung der EU-Kommission, die krisenbedingten beihilferechtlichen Sonderregeln zur Unterstützung von Unternehmen schrittweise zurückzunehmen, mit den Worten zitiert:
„Ich bin zuversichtlich, dass sich der gegenwärtige Wirtschaftsaufschwung in der Europäischen Union fortsetzen und weiter an Fahrt gewinnen wird. In Deutschland haben wir bereits die Weichen für ein Auslaufen der Hilfsprogramme gestellt. Mit der heutigen Entscheidung zeigt die EU-Kommission, dass auch sie Kurs hält und die erfolgversprechende Strategie des graduellen Ausstiegs aus den Konjunkturmaßnahmen weiter umsetzt. Das begrüße ich sehr. Es ist wichtig, dass sich der Staat konsequent wieder zurückzieht. Nur so schaffen wir den Raum für Innovationen und nachhaltiges Wachstum und vermeiden Wettbewerbsverzerrungen.“
Das war jetzt zwar nicht auf die vergaberechtlichen Maßnahmen des Konjunkturpakets bezogen. Nun wird eine Argumentation für eine Verlängerung derselben aber schwieriger werden. Auch auf Bundesebene.
Marco Junk
Der Jurist Marco Junk gründete im Jahr 2007 den Vergabeblog und 2010 gemeinsam mit Dipl.-Kaufmann Martin Mündlein das Deutsche Vergabenetzwerk (DVNW). Er begann seine berufliche Laufbahn im Jahr 2004 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer und war danach als Bereichsleiter Vergaberecht beim Digitalverband bitkom tätig. Im Jahr 2011 leitete er die Online-Redaktion des Verlags C.H. Beck. Von 2012 bis 10/2014 war er Mitglied der Geschäftsleitung des bitkom und danach bis 10/2021 Geschäftsführer des Bundesverbands Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. Seit 2022 ist Marco Junk zudem als Leiter Regierungsbeziehungen für Eviden tätig. Seine Beiträge geben ausschließlich seine persönliche Meinung wieder.
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