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Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 12/06/2011 Nr. 10004

„Verbindliche Aufteilung von Aufträgen in Lose“ – Stellungnahme des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes e.V. zum Grünbuch der EU-Kommission

Die EU-Kommission hatte im Januar diesen Jahres ihr Grünbuch „Wege zu einem effizienteren europäischen Markt für öffentliche Aufträge“ als Grundlage der Modernisierung des europäischen Vergaberechts vorgestellt und die beteiligten Kreise zur Stellungnahme aufgefordert. Wir hatten bereits über die Stellungnahme des Bundesrates sowie der Kommunalen Spitzenverbände berichtet. Wenn auch etwas verspätet, wollen wir die Stellungnahme des Deutschen Baugewerbes nicht vergessen.

Vergabefremde Aspekte ja, aber nicht überall

Schon im Rahmen der letzten nationalen Vergaberechtsreform war eines der umstrittensten Themen, ob der öffentliche Einkauf auch der Umsetzung politischer Ziele dienen sollte, insb. der Mittelstandsförderung und der Berücksichtigung eines nachhaltigen Einkaufs. Beides fand über § 97 Abs. III bzw. IV schließlich mehr oder weniger Einzug ins GWB.

In seiner Stellungnahme begrüßt der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V. (ZDB) insbesondere das Ziel, den Zugang zu öffentlichen Aufträgen für kleine und mittlere Unternehmen zu vereinfachen. „Dies sollte insbesondere durch die verbindliche Aufteilung von Aufträgen in Lose erfolgen“, so ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa in einer anlässlich der Stellungnahme veröffentlichten Pressemitteilung. „Den Überlegungen zur verpflichtenden Berücksichtigung vergabefremder Aspekte erteilen wir hingegen eine deutliche Absage“, so Pakleppa weiter. „Soziale und umweltbezogene Aspekte sollten grundsätzlich nicht für jedes Vergabeverfahren verpflichtend vorgeschrieben werden. Das derzeit geltende Vergaberecht bietet den öffentlichen Auftraggebern ausreichend Spielraum, soziale, umweltbezogene oder innovative Aspekte im Einzelfall zu berücksichtigen.“

Nebenangebote generell zulassen

Ein weiterer Schwerpunkt sollte nach Auffassung des Verbands darauf gelegt werden, Nebenangebote generell zuzulassen. Dies stelle eine in der Praxis leicht umsetzbare Form dar, Innovationen zu fördern, die insbesondere auch den öffentlichen Auftraggeber in Form preisgünstiger Angebote zugute komme.

Ende der Reformorgie

Abschließend verweist der Hauptgeschäftsführer des ZDB auf das Problem, dass die Häufigkeit der vergaberechtlichen Änderungen nicht nur für die öffentlichen Auftraggeber, sondern auch für die Unternehmen kaum nachzuvollziehen ist. „Auf beiden Seiten ist ein erheblicher Aufwand erforderlich, um mit den Änderungen Schritt zu halten und diese in der Praxis anzuwenden. Deshalb ist es so wichtig, die Bedeutung der Kontinuität des Vergaberechts für die Praxis nicht aus dem Auge zu verlieren“, so Pakleppa abschließend.

Sie finden die komplette Stellungnahme des ZDB finden Sie hier.

Konferenz in Brüssel

Die Frist für Stellungnahmen ist inzwischen abgelaufen. Am 30. Juni findet in Brüssel eine Debatte über die Modernisierung der europäischen Politik des Vergaberechts statt. Dort will die Kommission die Ergebnisse ihrer Ex-Post-Evaluierung der geltenden Vergaberichtlinien präsentieren, ebenso wie die Ergebnisse der öffentlichen Konsultation durch das Grünbuch. Die Ergebnisse der Diskussion sollen die Grundlage zur Reform des europäischen Vergaberechts bilden.

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