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Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 14/06/2011 Nr. 10096

Nachträgliche Veröffentlichungspflicht Freihändiger Vergaben – Bewegung in Hessen?

Dass man über eine neue Regelung in VOL/A bzw. VOB/A so lange streiten kann, die doch nur eines zum Ziel hatte: Im Unterschwellenbereich für mehr Transparenz zu sorgen, indem Freihändige Vergaben ex-post veröffentlicht werden. Gem. eines hessischen Runderlasses vom Oktober letzten Jahres werden jede Vorschriften zur Anwendung freigestellt. Nachdem die GRÜNEN bislang vergeblich die Rücknahme forderten, zeigt einem Bericht der Frankfurter Rundschau nach der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Walter Arnold, nun “eine gewisse Sympathie” dafür. Wirtschaftsminister Dieter Posch (FDP) lehne das aber ab. Interessant: Gem. eines neuen CDU-Papiers soll künftig eine Freihändige Vergabe für alle Aufträge bis 100.000 EUR in Hessen zulässig sein.

Dauerhaft Konjunkturpaket

Darüber bestünde auch Einigkeit mir der FDP. Das Papier bezieht sich auf das geplante hessische Mittelstandsgesetz, für das die Landesregierung noch in diesem Jahr einen Entwurf vorlegen will. Damit würden die durch das Konjunkturpaket erhöhten Wertgrenzen dauerhaft festgeschrieben. Zur Erinnerung: Bis zum Jahr 2009, also vor der (zur Erinnerung: inzwischen überwundenen) Konjunkturkrise, hatte die Grenze in Hessen noch 20.000 EUR (Liefer- und Dienstleistungen) bzw. 50.000 EUR (Bauleistungen) betragen.

Mittelstandsförderung

Das neue Gesetz soll auch vorsehen, bei der Vergabe öffentlicher Aufträge mittelständische Betriebe zu bevorzugen. Man darf gespannt sein, ob diese Regelung über die recht weichen aktuellen Formulierungen in VOL/A, VOB/A und GWB hinaus gehen wird.

Kritik von den Grünen

Die Hessischen Grünen kritisierten die geplante Festschreibung der erhöhten Wertgrenzen. Gerade vor dem Hintergrund, dass in Hessen gem. des streitigen Runderlasses keine Pflicht zur nachträglichen Veröffentlichung freihändig vergebener Aufträge bestehe. Dazu der wirtschaftspolitische Sprecher der Fraktion, Kai Klose (Interview im Vergabeblog): „So wird Wettbewerbern, aber auch der Öffentlichkeit und dem Parlament die Möglichkeit genommen, diese Vergabe öffentlicher Aufträge zu kontrollieren.“ Er verweist darauf, dass die bekannt gewordenen Rechtsverstöße bei der Vergabe von Aufträgen durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung nur durch die nachträgliche Veröffentlichungspflicht hätten aufgedeckt werden können.

Kreative Argumente

Nach einem Bericht der Frankfurter Rundschau vom 25.02.2011 habe sich Hessen nach Mitteilung des Wirtschaftsministeriums “für den strengeren Weg der Transparenz nach innen durch die Dokumentationspflicht der Vergabestellen und deren Überwachung durch Innenrevision und Rechnungsprüfungsämter entschieden“. Bei einer ex-post Veröffentlichung bestehe hingegen „die Gefahr, dass Kartelle diese Information nutzen, um festzustellen, ob sie erfolgreich waren – oder wenn nicht, wie sie künftig besser funktionieren“.

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Marco Junk

Der Jurist Marco Junk gründete im Jahr 2007 den Vergabeblog und 2010 gemeinsam mit Dipl.-Kaufmann Martin Mündlein das Deutsche Vergabenetzwerk (DVNW). Er begann seine berufliche Laufbahn im Jahr 2004 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer und war danach als Bereichsleiter Vergaberecht beim Digitalverband bitkom tätig. Im Jahr 2011 leitete er die Online-Redaktion des Verlags C.H. Beck. Von 2012 bis 10/2014 war er Mitglied der Geschäftsleitung des bitkom und danach bis 10/2021 Geschäftsführer des Bundesverbands Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. Seit 2022 ist Marco Junk zudem als Leiter Regierungsbeziehungen für Eviden tätig. Seine Beiträge geben ausschließlich seine persönliche Meinung wieder.

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Eine Antwort zu „Nachträgliche Veröffentlichungspflicht Freihändiger Vergaben – Bewegung in Hessen?“

  1. Avatar von AJott
    AJott

    Transparenz ist das wirksamste Instrument gegen Korruption überhaupt ; natürlich erst recht im Vergabewesen.
    Die Kontrolle durch Innenrevisionen und Rechnungsprüfungsämtern erfolgt immer oder sollte immer erfolgen. Insofern ist diese Kontrolle keine Alternative zur Transparenz durch die Öffentlichkeit, also die Bürgerinnen und Bürger.
    Ein Mißbrauch von Transparenz ist bisher noch nicht bekannt geworden und erscheint wenig nachvollziehbar. Ganz im Gegensatz dazu erhöht die Verhinderung von Öffentlichkeit die Korruptionsgefahr.