Schleswig-Holstein schreibt in seinem aktuellen Gesetzentwurf die Beachtung von Tarif- und Menschenrechten vor und führt darüber einen intensiven Dialog mit der Zivilgesellschaft. Insgesamt zwölf Bundesländer berücksichtigen Menschenrechte sowie Tarifrechte in der Reform ihrer Vergabegesetze.
Während das CSU-geführte Bundesministerium des Inneren eigens eine bundesweite „Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung“ eingerichtet hat, um nach eigener Darstellung „als Motor die öffentliche Beschaffung ökologischer und sozial kompatibler zu gestalten“, hält die sächsische Landesregierung – laut eigener Aussage “entgegen der allgemeinen Entwicklung“ – daran fest, dass sich Wirtschaft und Menschenrechte fremd seien. Diese Haltung der sächsischen Regierungskoalition widerspricht zudem den „UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte“, welche die Einhaltung von Menschenrechten zur Sorgfaltspflicht von Unternehmen erklären.
2007 verabschiedete der Sächsische Landtag einen Beschluss, nachdem
“im Beschaffungswesen des eigenen Geschäftsbereichs künftig nur Produkte zu berücksichtigen (sind), die ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 hergestellt wurden bzw. Produkte, deren Hersteller oder Verkäufer aktive Maßnahmen zum Ausstieg aus der ausbeuterischen Kinderarbeit eingeleitet haben. Eine Umsetzung im Rahmen der Überarbeitung des sächsischen Vergaberechts ist zu prüfen.“
Im am 30.1.2013 verabschiedeten Vergabegesetzentwurf der CDU/FDP-Regierungskoalition beschreibt sie jedoch Menschenrechte als „vergabefremd“ und isoliert sich damit europaweit. Zudem ging die 2007 avisierte Prüfung der Umsetzung des 2007-Bechlusses bei der Vergabegesetznovellierung negativ aus. Das neue Vergabegesetz widerspricht damit dem Landtagsbeschluss von 2007.

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