Im Zusammenhang mit der Neuvergabe von Konzessionen für Gas- und Stromnetze ist keine steigende Zahl von gerichtlichen Auseinandersetzungen zu verzeichnen. Dies teilt die Bundesregierung in einer Antwort (17/14630) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/14438) mit.
2 Antworten zu „Kurz notiert: Bei Neuvergabe von Konzessionen für Gas- und Stromnetze keine steigende Zahl von gerichtlichen Auseinandersetzungen“
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Liebe Kollegen,
die Bundesregierung hat in der Antwort zunächst mitgeteilt, dass ihr keine Informationen zu der Anzahl von Verfahren vor deutschen Gerichten vorliegen (Frage 2) und dann, dass der Bundesregierung „keine Kenntnisse über eine steigende Anzahl gerichtlicher Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit der Neuvergabe von Strom- und Gasnetzen vorliegen“ (Frage 5). Deswegen scheint mir die in der redaktionellen Zusammenfassung vorgenommene Wertung, es gebe keine steigende Anzahl, etwas gewagt.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Zuber -
Lieber Herr Zuber,
vielen Dank für den sicherlich berechtigten Hinweis.
Tatsächlich entspricht die gewählte Überschrift aber wörtlich der vom Deutschen Bundestag, Parlamentskorrespondez, dazu veröffentlichten Überschrift, die wir daher übernommen hatten.
Freundliche Grüße,
Redaktion Vergabeblog
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