Der Bundesrat hat einem Gesetzentwurf zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes (18/3563) vorgelegt.
Danach soll der Ausgangsbetrag an den nachgewiesenen Bedarf auf 8,5 Milliarden Euro im Jahr 2015 angepasst werden und die jährliche Dynamisierungsrate auf zwei Prozent aufgrund der Preissteigerungen bei Personal und Energie erhöht werden.
Zudem soll der Bund das Risiko von Steigerungen der Stations- und Trassenpreise über die Dynamisierungsrate übernehmen. Außerdem soll durch den Gesetzentwurf die horizontale Verteilung der Mittel zwischen den Ländern festgelegt und der Ausgleich der horizontalen Belastungsänderungen zwischen den Ländern geregelt werden.
Die Übertragung der Aufgaben des Nahverkehrs auf die Länder im Zuge der Bahnreform ist Teil einer Erfolgsgeschichte, schreibt der Bundesrat zur Begründung. Dadurch sei die Zahl der Fahrgäste in Bahnen und Bussen seit der Bahnreform deutlich gestiegen. Um diese Erfolge fortzusetzen, bedürfe es einer leistungsgerechten Ausstattung der Länder und Aufgabenträger mit Regionalisierungsmitteln. Aufgrund der Kürzungen der Mittel im Jahr 2007 seien erhebliche Defizite bei der Finanzierung eines zukunftsgerichteten öffentlichen Personennahverkehrs entstanden. Die Länder hätten 1993 dem Gesamtkompromiss der Bahnreform nur unter der Bedingung zugestimmt, dass die mit der Regionalisierung verbundenen Lasten durch den Bund voll ausgeglichen würden.
Quelle: Bundestag
0 Kommentare