Die vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) erarbeiteten Abschnitte 1 bis 3 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A) und die Änderungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B) wurden am 19. Januar im Bundesanzeiger veröffentlicht.
In Kraft treten die neuen Regelunge geplanterweise am 18. April 2016. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) wird den Zeitpunkt des Inkrafttretens für seinen Zuständigkeitsbereich durch Erlass bestimmen.
Die Bekanntmachung der VOB-2016 kann über die Bibliothek des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) abgerufen werden. Noch kein Mitglied? Zur Mitgliedschaft geht es hier.
Quelle: Bundesanzeiger.de
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