Die Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts (18/7318) ist Thema einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie am 17. Februar. Als Sachverständige sind geladen: Carsten Benke (Zentralverband des Deutschen Handwerks), Erich Rippert (Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung), Anja Mundt (BDI), Ghazaleh Nassibi, (Deutscher Gewerkschaftsbund), Herbert Keck (Bundesagentur für Arbeit), Werner Hesse (Deutscher Paritätischer Gesamtverband), Annelie Evermann (Weltwirtschaft, Ökologie und Entwicklung) und Markus Brohm (Deutscher Landkreistag).
Die Sitzung beginnt um 15.15 Uhr im Sitzungssaal E 200 des Paul-Löbe-Hauses.
Das im vergangenen Jahr beschlossene Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts beinhaltet ein vollständig überarbeitetes Regelwerk für die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen und geht zurück auf drei EU-Richtlinien, die bis zum 18. April 2016 in deutsches Recht umgesetzt sein müssen. Von der Gesetzesnovellierung war vor allem das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen betroffen. Nicht im Gesetz enthalten sind die detaillierten Verfahrensregeln sowie die Einzelheiten zur Datensammlung für die neue Vergabestatistik, für die die Bundesregierung die neue Verordnung vorgelegt hat. Darin sollen die im Gesetz angelegten Verfahrensschritte konkretisiert und die Möglichkeiten präzisiert werden, die das neue europäische Vergaberecht für die Vergabeverfahren bietet. Besonders gilt dies nach Regierungsangaben für die erleichterte Teilnahme kleiner und mittlerer Unternehmen an Vergabeverfahren und für die Möglichkeit, die öffentliche Auftragsvergabe stärker für die Unterstützung strategischer Ziele zu nutzen.
Geregelt werden sollen ferner die Erleichterungen für die Vergabe sozialer und anderer besonderer Dienstleistungen sowie die Rahmenbedingungen für die Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel. Eine sogenannte Mantelverordnung umfasst im Einzelnen eine Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge, in der die bisherigen Regelungen des zweiten Abschnitts der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A EG) sowie die bisherige Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) neben den schon bisher in der Vergabeverordnung geregelten Bereichen aufgehen.
Die Besonderheiten der Vergabe von Bauleistungen soll dadurch berücksichtigt werden, dass die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (zweiter Abschnitt der VOB/A) erhalten bleibt. Die Verfahren im sogenannten Sektorenbereich werden in der Verordnung über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (Artikel 2 der Sektorenverordnung) geregelt. Mit der Verordnung über die Vergabe von Konzessionen sollen erstmals die Verfahrensregeln zur Vergabe von Konzessionen, Dienstleistungs- und Baukonzessionen zusammengeführt werden. Die neue Verordnung zur Statistik über die Vergabe öffentlicher Aufträge und von Konzessionen soll die Basis für die Sammlung von Daten über vergebene öffentliche Aufträge und Konzessionen legen.
Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (wirtschaftsausschuss@bundestag.de) anzumelden. Außerdem sind das Datum und das Thema der Anhörung anzugeben.
Quelle: Bundestag
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