Das Ergebnis der Vergaberechtsreform der Jahre 2016 und 2017 ist in Gestalt eines neuen Teils 4 des GWB, vier neuen Rechtsverordnungen, einer überarbeiteten VOB/A und der Unterschwellenvergabeordnung – UVgO mittlerweile „in trockenen Tüchern“. Insbesondere die Vergabe von öffentlichen Aufträgen über Lieferungen und Dienstleistungen für klassische öffentliche Auftraggeber hat – im Vergleich zur fast 90-jährigen „Regentschaft“ der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – Teil A (VOL/A) – tiefgreifende Veränderungen im deutschen Vergaberecht nach sich gezogen.
Die Kodifizierung bisheriger europäischer Rechtsprechung, der politisch-strategische Ansatz einer stärkeren Berücksichtigung von ökologischen, sozialen und arbeitsrechtlichen Aspekten und die Wahrnehmung vieler Richtlinienoptionen durch den Gesetz- und Verordnungsgeber haben zu einer starken Anhäufung von zu beachtenden Vorschriften nicht nur in GWB und VgV, sondern durch Übernahme von Inhalten und Struktur aus der VgV auch in der UVgO geführt. Die bisherige Sonderbehandlung der Vergabe freiberuflicher Leistungen im Oberschwellenbereich durch Anwendung der VOF wurde weitgehend abgeschafft und in die allgemeinen Vergabevorschriften integriert. Die Reform ist ein vergaberechtlicher „Relaunch“ der die öffentlichen Auftraggeber vor neue Herausforderungen stellt. Nichts findet sich mehr an vertrauter Stelle. Hinzu kommt die künftig verpflichtende e-Vergabe für alle öffentlichen Auftraggeber, die den Abschied vom papiergestützten Vergabeverfahren einläutet.
Das Seminar vermittelt öffentlichen Auftraggebern auf der Grundlage dieses neuen Vergaberechts die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Abwicklung EU-weiter und nationaler Vergabeverfahren im Liefer- und Dienstleistungsbereich in komprimierter Form. Sie lernen die Schwerpunkte in den Vergabeverfahren kennen und Stolperfallen auf dem Weg bis zum Zuschlag zielsicher umgehen. So legen Sie den Grundstein für ein rechtssicheres und effizientes Vergabeverfahren.
Herr Wankmüller war bis zu seinem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst Mitarbeiter im Vergaberechtsreferat des Bundeswirtschaftsministeriums. In dieser Funktion befasste er sich mit Fragen der Rechtsetzung im öffentlichen Auftragswesen. Hierzu gehörte auch die Mitwirkung bei Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien in deutsches Recht. Insbesondere war er zuständig für Fragen der elektronischen Auftragsvergabe, den Aspekten der innovativen und umweltfreundlichen Beschaffung und war zuletzt maßgeblich mit der Reform der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – Teil A 2009 (VOL/A – 2009) betraut. Bis heute ist er Mitautor und Kommentator vergaberechtlicher Fachliteratur (erschienen in der Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm GmbH München), hält Vergaberechtsseminare und ist beratend tätig.
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