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EVB-IT: Neuer Mustervertrag für den Einkauf von IT-Dienstleistungen wird auf dem 3. IT-Vergabetag vorgestellt

EVB-ITAnfang Februar wurde der EVB-IT Vertrag für die Beschaffung von IT-Dienstleistungen (“EVB-IT Dienstleistungen”) durch einen neuen Mustervertrag ersetzt. Das Bundesministerium des Innern (BMI) und der Digitalverband Bitkom hatten sich auf eine neue vertragliche Grundlage für die Vergabe von IT-bezogenen Dienstleistungsaufträgen durch die öffentliche Verwaltung verständigt. Mit der Ende Januar erfolgten Zustimmung der öffentlichen Verwaltung kann das Vertragswerk nun in Kraft treten.

Somit sind nun nahezu alle alten EVB-IT Musterverträge der Jahre 2002/2003 an die neuen EVB-IT Standards angepasst. Der IT-Planungsrat hat am 01.02.2018 seinen Mitgliedern die Anwendung der neuen EVB-IT Dienstleistung für die Beschaffung von IT-Dienstleistungen empfohlen.

Was aber ist neu am neuen EVB-IT DL? Anders als bisher ermöglichen die neugefassten EVB-IT Dienstleistung über die Vereinbarung einer einmalig zu erbringenden Leistung hinaus auch Vereinbarungen über Dauerschuldverhältnisse und Abrufkontingente, soweit dies im Einzelfall vergaberechtlich zulässig ist. Hervorzuheben sind auch die neuen Regelungen zu Nutzungsrechten, die anders als ihre Vorgänger dem öffentlichen Auftraggeber umfangreiche Rechte an den Dienstleistungsergebnissen sichern. Ferner wurden das alte Haftungsregime aufgegeben und die Rechte des öffentlichen Auftraggebers im Falle einer Schlechtleistung verbessert.

Die Rahmenbedingungen für den Einkauf von IT-Leistungen werden durch eine Arbeitsgruppe, die aus Vertretern von Bund, Ländern und Kommunen besteht, fortentwickelt und mit dem Digitalverband Bitkom abgestimmt. Die Musterverträge sind für Beschaffungen durch Bundes- und Landesbehörden bestimmt und geeignet. Aber auch Kommunen und sonstige öffentliche Organisationen können darauf zurückgreifen.


Veranstaltungstipp: Der neue EVB-IT Vertrag Dienstleistung ist natürlich auch ein Thema auf dem 3. IT-Vergabetag am 26. April 2018. Rechtsanwalt Thomas Fischer, Fachanwalt für IT-Recht und Mitglied in der EVB-IT Verhandlungsgruppe, wird den neuen EVB-IT Dienstleistung vorstellen und zum Thema „Vertragsgestaltung bei der IT-Beschaffung“ referieren.

Noch nicht angemeldet? Anmeldung unter www.it-vergabetag.de.


EVB-IT-Dienstleistungen sind vorrangig für Beratungs- und Unterstützungsleistungen gedacht, werden in der Praxis aber breit angewendet, etwa bei Planungs-, Hotline- oder Betreiberleistungen. Der Bitkom bewertet es indessen weiterhin als kritisch, dass die öffentliche Hand einer breiten Anwendungspraxis gegenüber einer Vereinfachung den Vorzug einräumt. In der Praxis zeigten sich immer wieder Unsicherheiten bei der Nutzung und Anwendung der EVB-IT-Muster. Zum Teil werden von den öffentlichen Auftraggebern auch Vertragsmuster genutzt, die nicht zum ausgeschriebenen Beschaffungsgegenstand passen. Es muss daher noch darauf geachtet werden, welche EVB-IT-Muster bei welchen Beschaffungsgegenständen anzuwenden sind. EVB-IT-Dienstleistungen sind zum Beispiel nicht als vertragliche Grundlage für eine eigenständige Software-Entwicklung geeignet.

Die neuen Musterverträge sowie alle weiteren Muster aus der EVB-IT-Vertragsfamilie stehen unter www.cio.bund.de kostenfrei zum Download zur Verfügung. Wichtige Hinweise für die Nutzung der EVB-IT Vertragsdokumente finden Sie bei den jeweiligen Vertragstypen.

(Quellen: BMI, Der Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik, Digitalverband Bitkom)

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