Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will die Kriterien für die Vergabe von Bundesmitteln zur Unterstützung kommunaler Verkehrsprojekte ändern. Dazu hat die Fraktion den „Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG)“ (19/2695) vorgelegt.
Künftig sollen den Vorstellungen der Grünen entsprechend neben Bau und Ausbau auch Planung und Erhalt von Verkehrsmaßnahmen gefördert werden. Die Mindestfördersumme soll auf zehn Millionen Euro abgesenkt werden, wobei Sammelvereinbarungen für mehrere gemeinsame Maßnahmen ermöglicht werden sollen.
Neu in den Förderkatalog wollen die Grünen Maßnahmen zur Stärkung des Radverkehrs und der Verkehrssicherheit aufnehmen. Gestrichen werden soll hingegen die Förderung sämtlicher Straßenbaumaßnahmen. Im Bereich des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) sieht der Gesetzentwurf die Streichung des Kriteriums „der eigenen Trasse“ insbesondere für Straßenbahnen vor. Die Bewertung von Maßnahmen allein nach Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit soll zudem beendet werden. „Künftig sind auch Nachhaltigkeit und Umwelt- und Klimaschutz zu betrachten“, heißt es in dem Gesetzentwurf der Grünen.
Zur Begründung ihrer Initiative schreiben die Abgeordneten, eine konsequente Umgestaltung der Verkehrsstruktur sei angesichts von Klimaschutz, Verkehrssicherheit und der zunehmenden Verdichtung in den Städten, aber auch zur Sicherung eines Mobilitätsangebotes für alle in den ländlichen Räumen dringend geboten. Ein notwendiger Schritt in diese Richtung sei die grundsätzliche Umgestaltung des GVFG, das in seiner aktuellen Form den Anforderungen an eine Förderung moderner und klimaschützender Mobilität nicht gerecht werde.
Während im ÖPNV ein Sanierungsbedarf in Milliardenhöhe bestehe, seien mit Mitteln des GFVG-Bundesprogramms lediglich Neubaumaßnahmen und -anschaffungen förderfähig. Projekte müssten derzeit ein Mindestfördervolumen von 50 Millionen Euro überschreiten. Dies bevorzuge durch einen Mindesteigenanteil von 40 Prozent sowie zusätzliche Planungskosten große Kommunen und benachteiligt kleine und finanzschwache Gemeinden. Zudem setze es Anreize, Projektkosten über diese Schwelle zu heben. Zusätzlich setze die Projektbewertung mit dem Fokus auf den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit falsche Schwerpunkte. „Umweltverträglichkeit und Nachhaltigkeit bleiben außen vor“, kritisieren die Grünen. Das eigentliche Ziel – möglichst umweltverträglich, sicher, bequem, schnell und günstig, möglichst vielen Menschen Mobilität zu ermöglichen -, das häufig auch durch Akkumulation kleinerer Einzelmaßnahmen erreicht werden könne, sei damit nicht erfassbar.
In der derzeitigen Fassung des GVFG würden außerdem noch immer Schienenfahrzeuge, die auf Straßen und nicht auf gesondertem Gleiskörper geführt werden, ausgeschlossen. Im Zusammenhang mit zunehmenden Platzkonkurrenzen in sich zunehmend verdichtenden Innenstädten, stelle dies einen starken Eingriff in die stadtplanerischen Prioritäten von Kommunen dar. Zur Stärkung des Umweltverbundes sei es zudem überfällig, Projekte, die die Verkehrswende in Städten voranbringen und den ÖPNV entlasten oder ergänzen können, wie insbesondere Radverkehrsprojekte, in die Förderung des GVFG einzubeziehen, heißt es in der Begründung zu dem Gesetzentwurf.
Quelle: Heute im Bundestag (hib/HAU)
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