Der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat Ende Juni entschieden, dass der von 42 Hochschulbibliotheken des Landes Nordrhein-Westfalen unter Führung des Hochschulbibliothekszentrums (hbz) ausgeschriebene Vertrag zur Einführung einer cloudbasierten Next-Generation-Bibliotheksinfrastruktur nicht mit nur einem Bewerber verhandelt werden darf.
Der Vergabesenat bestätigte damit eine vorangegangene Entscheidung der Vergabekammer Rheinland, die den auf seine fehlende Eignung gestützten Ausschluss eines weiteren Bewerbers von dem durchgeführten Vergabeverfahren (Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb) beanstandet hatte. Die Eignungsanforderungen an die Bewerber dürften, so der Senat, nicht so hoch sein, dass sie zu einem gänzlichen Ausschluss des Wettbewerbs führten. Wenn nur ein einziger Bewerber die Eignungsanforderungen erfüllen könne, seien diese wegen ihrer wettbewerbsbeschränkenden Wirkung unangemessen. Gewichtige Gründe, die im Einzelfall derart hohe Eignungsanforderungen rechtfertigen könnten, lagen nach Auffassung des Senats nicht vor.
Die Entscheidung ist rechtskräftig.
Quelle: OLG Düsseldorf, PM 15/2018
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