Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) vertritt die Auffassung, „dass die Aufhebung des Vergabeverfahrens Lkw-Maut rechtmäßig ist und die Bieter deshalb keinen Anspruch auf Entschädigung haben“. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/8794) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/8289) hervor.
Quelle: Heute im Bundestag (hib/HAU)
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