Reicht ein Bieter ein Angebot ein, dass nicht den Formerfordernissen entspricht, ist dieses Angebot grundsätlzich auszuschließen. Aber hat der betroffene Bieter einen Anspruch auf Erhalt der Niederschrift über die Öffnung der Angebote? Interessante und lehrreiche Diskussion im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) hier. Noch kein Mitglied? Zur kostenlosen Mitgliedschaft geht es hier.
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