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Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 14/09/2026 Nr. 75312

EU Public Procurement Act: Das europäische Vergaberecht steht vor einem Systemwechsel

EU-PolitikAm 9. September 2026 hat die Europäische Kommission mit ihrem Vorschlag für einen Public Procurement Act den Startschuss für eine grundlegende Neuordnung des europäischen Vergaberechts gegeben. Der Vorschlag hat es in sich: Die drei zentralen Vergaberichtlinien sollen durch eine unmittelbar geltende Verordnung (siehe hierzu auch: Vergabeblog.de vom 16/07/2026 Nr. 74860) ersetzt werden. Gleichzeitig soll die öffentliche Beschaffung stärker für europäische Ziele eingesetzt werden – für Innovation, Nachhaltigkeit, Resilienz, Sicherheit und europäische Wettbewerbsfähigkeit. Schneller beschaffen, strategischer beschaffen – und trotzdem rechtssicher bleiben: Das ist die zentrale Herausforderung, vor der das öffentliche Beschaffungswesen steht. Während in Deutschland derzeit intensiv über Verfahrensbeschleunigung, Rechtsschutz und die richtige Balance zwischen beidem diskutiert wird, geht die Europäische Union bereits den nächsten Schritt.

Vom Vergabeverfahren zum strategischen Beschaffungsinstrument

Die Dimension der öffentlichen Beschaffung ist erheblich. Nach Angaben der Europäischen Kommission geben mehr als 250.000 öffentliche Stellen in der EU jährlich rund 2,5 Billionen Euro für Bau-, Liefer- und Dienstleistungen aus. Das entspricht nach den aktuellen Kommissionsangaben rund 16 % des EU-BIP. Die Kommission sieht dieses Nachfragevolumen zunehmend als wirtschaftspolitischen Hebel: Öffentliche Beschaffung soll nicht nur den konkreten Bedarf decken, sondern zugleich Innovation, Investitionen, Nachhaltigkeit, Resilienz und Wettbewerbsfähigkeit unterstützen.

Der Public Procurement Act setzt genau hier an. Zu seinen zentralen Zielen gehören die Vereinfachung der Verfahren, ein kohärenterer Rechtsrahmen, ein digitaler europäischer Beschaffungsmarkt sowie eine stärkere Berücksichtigung von Umwelt, sozialen Belangen, Innovation, Sicherheit und Resilienz. Hinzu kommen sogenannte „Made in Europe“-Kriterien in strategischen Bereichen.

Damit verschiebt sich der politische Schwerpunkt des Vergaberechts.Die zentrale Frage lautet künftig nicht mehr allein, welches Angebot bietet das beste Preis-Leistungs-Verhältnis, sondern welches Angebot erfüllt den öffentlichen Beschaffungsbedarf und unterstützt zugleich die mit der Beschaffung verfolgten strategischen Ziele.

Das ist mehr als eine sprachliche Nuance. Es betrifft die Struktur künftiger Vergabeentscheidungen.

Was gilt heute?

Der derzeitige Rechtsrahmen besteht im Wesentlichen aus der Richtlinie 2014/24/EU über die öffentliche Auftragsvergabe, der Richtlinie 2014/25/EU für die Sektorenauftraggeber sowie der Richtlinie 2014/23/EU über Konzessionen. Diese Richtlinien sind in den Mitgliedstaaten umgesetzt worden und bilden damit weiterhin die Grundlage der nationalen Vergaberegelungen.

Schon nach geltendem Recht können Auftraggeber beispielsweise qualitative, umweltbezogene, soziale oder innovative Aspekte berücksichtigen, sofern die jeweiligen vergaberechtlichen Voraussetzungen eingehalten werden. Strategische Beschaffung ist also kein völlig neues Konzept.

Was soll sich ändern?

Der Kommissionsvorschlag verfolgt im Kern drei miteinander verbundene Ziele: Vereinfachung, strategische Beschaffung und europäische Präferenzen.

Erstens: Vereinfachung und Digitalisierung

Die Kommission bewertet das bestehende Vergaberecht als komplex und fragmentiert. Der Public Procurement Act soll die drei Richtlinien in einem einheitlichen Regelwerk zusammenführen und zugleich zahlreiche vergaberechtliche Vorgaben aus weiteren sektoralen Rechtsakten stärker integrieren. Das ist mehr als eine technische Konsolidierung. Die Abkehr von Richtlinien bedeutet perspektivisch einen erheblichen Systemwechsel: Die Mitgliedstaaten hätten deutlich weniger Umsetzungsspielraum, während die europäischen Vorgaben unmittelbar für Auftraggeber und Unternehmen gelten würden.

Hinzu kommt ein europäisches digitales Beschaffungsökosystem. Vorgesehen ist ein Netzwerk interoperabler nationaler E-Procurement-Systeme mit gemeinsamen Standards und einem stärker integrierten Daten- und Berechtigungsmanagement. Ein wesentliches Element ist dabei das „once-only“-Prinzip: Unternehmen sollen bestimmte Nachweise nicht bei jedem Verfahren erneut vorlegen müssen.

Für die Praxis könnte dies vor allem bei grenzüberschreitenden Vergaben relevant werden.

Zweitens: Strategische Beschaffung

Der zweite Schwerpunkt liegt auf der stärkeren Integration strategischer Ziele in den gesamten Beschaffungsprozess.

Der Vorschlag nennt unter anderem Umwelt- und Klimabelange, soziale Aspekte, Innovation, Sicherheit, Resilienz und Versorgungssicherheit. Gerade bei kritischen Infrastrukturen und strategischen Technologien sollen Sicherheits- und Resilienzaspekte bereits in Planung, Leistungsbeschreibung, Zuschlagsentscheidung und Vertragsausführung berücksichtigt werden können.

Bemerkenswert ist zudem die geplante stärkere Gewichtung der Qualität. Der Public Procurement Act sieht grundsätzlich das Best-Price-Quality-Ratio-Prinzip als Standard vor. Qualitätskriterien sollen grundsätzlich mindestens 30 % der Gesamtwertung ausmachen; bei arbeitsintensiven Verträgen soll die Mindestgewichtung 50 % betragen. Der Entwurf sieht allerdings Ausnahmen vor, wenn die Qualität bereits durch Leistungsbeschreibung oder Ausführungsbedingungen ausreichend sichergestellt wird.

Damit verschiebt sich der Akzent durchaus deutlich: Der niedrigste Preis soll nicht verschwinden – aber er soll weniger häufig allein über den Zuschlag entscheiden. Für Auftraggeber bedeutet das insbesondere, Zuschlagskriterien künftig noch stärker mit der konkreten Beschaffungsstrategie zu verzahnen.

Drittens: „European Preference“ – europäische Interessen in der Beschaffung

Besonders politisch sensibel ist der neue Ansatz zur „European Preference“. Ein neuer Rahmen für „European Preference“ soll es ermöglichen, bei strategisch relevanten Beschaffungen europäische Wertschöpfung, Versorgungssicherheit und Resilienz stärker zu berücksichtigen.

Dabei ist eine wichtige Differenzierung erforderlich: Der Begriff „Made in Europe“ darf nicht mit einem allgemeinen Gebot gleichgesetzt werden, europäische Unternehmen oder Produkte stets zu bevorzugen.

Der Vorschlag sieht vielmehr unterschiedliche Instrumente vor. Öffentliche Auftraggeber sollen unter bestimmten Voraussetzungen beispielsweise die Teilnahme auf Unternehmen aus der EU und bestimmte „covered“ Drittstaaten beschränken, Anforderungen an den europäischen beziehungsweise abgedeckten Ursprung von Waren, Dienstleistungen oder Bauleistungen stellen oder im Rahmen der Wertung Präferenzen berücksichtigen können.

„Covered“ sind dabei insbesondere Wirtschaftsteilnehmer und Produkte aus Staaten, die unter das WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen oder einschlägige Handelsabkommen mit der EU fallen.

Der Vorschlag enthält zugleich Schutzmechanismen. Eine europäische Präferenz soll unter anderem nicht angewendet werden müssen, wenn die benötigten Produkte oder Leistungen nicht in geeigneter Weise aus der EU oder einem abgedeckten Staat beschafft werden können oder die Präferenz zu unverhältnismäßigen Kosten führen würde.

Zeitplan

Der Zeitplan für die europäische Vergaberechtsreform steht bereits in groben Zügen fest.

Mit dem am 9. September 2026 von der Europäischen Kommission vorgelegten Vorschlag für den Public Procurement Act ist der Startschuss für die nächste grundlegende Reform des europäischen Vergaberechts gefallen.

Ab Herbst 2026 beginnt das ordentliche Gesetzgebungsverfahren. Rat und Europäisches Parlament werden sich mit dem Kommissionsvorschlag befassen und ihre jeweiligen Positionen entwickeln. Für Auftraggeber und Unternehmen ist dabei wichtig: Der Kommissionsvorschlag ist zunächst nur der Ausgangspunkt des Gesetzgebungsverfahrens. Inhalt, Detailregelungen und Übergangsbestimmungen können sich im weiteren Verfahren noch verändern.

Für das vierte Quartal 2027 sieht die „One Europe, One Market“-Roadmap einen politischen Zieltermin für den Abschluss der Verhandlungen vor. Dieser Termin ist allerdings kein verbindliches Datum des Inkrafttretens. Er beschreibt vielmehr den politischen Anspruch, die entsprechenden Gesetzgebungsverfahren bis Ende 2027 zu einem Abschluss zu bringen.

Erst danach beginnt die eigentliche Übergangsphase. Nach dem derzeitigen Kommissionsvorschlag soll die neue Verordnung nicht unmittelbar nach ihrem Inkrafttreten zur Anwendung kommen. Vielmehr ist eine zweijährige Übergangsfrist zwischen Inkrafttreten und Anwendbarkeit vorgesehen.

Für die Praxis bedeutet das: Selbst wenn die politischen Verhandlungen bis Ende 2027 abgeschlossen werden, ist nicht mit einem unmittelbaren Wechsel des anzuwendenden Vergaberechts zu rechnen. Gleichwohl lohnt sich die frühzeitige Beschäftigung mit dem Reformvorhaben. Denn der Wechsel von drei Richtlinien zu einer unmittelbar geltenden Verordnung könnte die vergaberechtliche Praxis in Europa strukturell verändern.

Der Zeithorizont 2026 bis 2029 sollte deshalb bereits heute auf der Agenda jeder größeren Vergabestelle und jedes Unternehmens stehen, das regelmäßig an europaweiten Ausschreibungen teilnimmt.

Auswirkungen auf die Vergabepraxis

Der Public Procurement Act steht für eine bemerkenswerte Entwicklung des europäischen Vergaberechts. Auch wenn der Public Procurement Act noch nicht gilt, können öffentliche Auftraggeber bereits heute beginnen, ihre Beschaffungspraxis auf die Entwicklung vorzubereiten.

Die öffentliche Hand soll nicht mehr nur effizient einkaufen. Sie soll ihre Marktmacht gezielt einsetzen, um europäische Wettbewerbsfähigkeit, Innovation, Nachhaltigkeit, Resilienz und wirtschaftliche Sicherheit zu fördern.

Damit wird das Vergaberecht stärker zum Instrument europäischer Wirtschafts- und Industriepolitik.

Für öffentliche Auftraggeber eröffnet dies neue Gestaltungsmöglichkeiten. Gleichzeitig steigt die Verantwortung für eine rechtssichere Umsetzung.

Der entscheidende Erfolgsfaktor wird deshalb nicht allein sein, welche strategischen Ziele verfolgt werden. Entscheidend wird sein, ob diese Ziele in transparente, verhältnismäßige und diskriminierungsfreie Vergaberegeln übersetzt werden können.

Der Public Procurement Act könnte damit tatsächlich einen Paradigmenwechsel markieren: Weg von der Beschaffung zum günstigsten Preis – hin zur Beschaffung mit strategischem europäischem Mehrwert. Die spannende Frage für die kommenden Monate lautet daher nicht mehr, ob die EU strategischer beschaffen will. Das hat die Kommission mit ihrem Vorschlag deutlich gemacht.

Den „Vorschlag für eine Verordnung über das öffentliche Vergabewesen“ finden Sie in englischer Sprache in der Bibliothek des Deutschen Vergabenetzwerks, die für alle Mitglieder des Netzwerks zur Verfügung steht. Sie sind noch kein Mitglied? Die kostenfreie Mitgliedschaft können Sie hier beantragen.


Deutscher Vergabetag 2026: Aktuelle Entwicklungen im Blick

Banner zum 13. Deutschen Vergabetag am 12. und 13. November 2026 in Berlin. Der Banner verweist auf den Jahreskongress für öffentliches Beschaffungswesen und Vergaberecht und auf deutscher-vergabetag.de.
Die Modernisierung des Vergaberechts ist das Top-Thema auf dem Deutschen Vergabetag 2026. Seien Sie am 12. und 13. November 2026 in Berlin mit dabei, wenn Expertinnen und Experten aus der EU, dem Bund, der Länder und Kommunen gemeinsam mit Wissenschaft und Wirtschaft zu den aktuellen Fragen des Vergaberechts diskutieren. Zu der Novelle der EU-Vergaberechtrichtlinien wird von der EU Kommission Herr Henning Ehrenstein, Head of Unit Public Procurment Policy, auf dem Deutschen Vergabetag 2026 sprechen. Zudem wird der Fokus der Tagung insbesondere auf der Modernisierung des Vergaberechts liegen. Nutzen Sie daher die Gelegenheit, sich frühzeitig über neue rechtliche Entwicklungen zu informieren und mit führenden Expertinnen und Experten ins Gespräch zu kommen. Hier geht es zu Programm & Anmeldung.

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