Kann eine öffentliche Ausschreibung aufgehoben werden und der ausgeschriebene Bedarf im Wege einer vorteilhafter Gelegenheit i.S.d. § 8 Abs. 4 Nr. 17 UVgO gedeckt werden? Interessante und lehrreiche Diskussion im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) hier. Noch kein Mitglied? Zur kostenlosen Mitgliedschaft geht es hier.
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