Unter dem Titel: „Mindestlohn erst ab fester Auftragshöhe“ berichtet die Berliner Zeitung, dass der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) die Mindestlohnregelung, die erst ab einem Auftragswert von 10.000 EUR greife, kritisiere. Das Gesetz müsse für alle gelten, so Hoßbach vom DGB nach Informationen der Zeitung. Im Herbst soll das Gesetz im Senat beschlossen werden.
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