Der Haushaltausschuss hat vergangenen Mittwoch mit den Beratungen zu den Einzelplänen des Regierungsentwurfes für den Bundeshaushalt 2020 (19/11800) begonnen. Unter anderem befassten sich die Ausschussmitglieder mit dem Etatansatz des Bundespräsidenten und Bundespräsidialamtes (Einzelplan 01). Den Einzelplan beschloss der Ausschuss mit Stimmen von CDU/CSU, SPD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der AfD vorerst ohne Änderungen. Änderungsanträge der AfD- sowie der FDP-Fraktion fanden keine Mehrheit.
Laut Regierungsentwurf sind für den Bundespräsidenten und das Bundespräsidialamt im kommenden Jahr Ausgaben in Höhe von 44,727 Millionen Euro vorgesehen. Das sind 2,912 Millionen Euro weniger als das Soll-2019. Der Großteil der Ausgaben entfällt mit 24,942 Millionen Euro auf das Personal, für sächliche Verwaltungsausgaben sind 12,103 Millionen Euro eingeplant. Für ein Forschungsprojekt „Das Bundespräsidialamt und der Nationalsozialismus“ sollen 2020 erstmals 350.000 Euro zur Verfügung gestellt werden. Für 2020 und 2021 sind jeweils Verpflichtungsermächtigungen in gleicher Höhe vorgesehen.
In der kurzen Aussprache thematisierten die Berichterstatter der Fraktionen unter anderem die Versorgung der Alt-Präsidenten, die im Einzelplan 06 etatisierten Umbauten im Bundespräsidialamt sowie die vorgelegten Änderungsanträge. Die FDP-Fraktion hatte in drei Titeln eine Reduzierung der Ansätze beantragt und die vorgeschlagenen Kürzungen als „Beitrag zu einer sparsamen Haushaltsführung“ begründet. Die AfD-Fraktion hatte „im Sinne einer sparsamen Haushaltsführung“ eine Kürzung beim Ansatz für Öffentlichkeitsarbeit und bei der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsarbeit eine Beachtung der Überparteilichkeit des Amtes gefordert.
Der Haushaltsausschuss wird die Einzelpläne nach aktueller Planung bis zum 13. November 2019 beraten. Anfang November 2019 wird zudem die für den Bundeshaushalt 2020 maßgebliche Steuerschätzung vorliegen. Die sogenannte Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses ist für den 14. November 2019 vorgesehen. Die zweite und dritte Lesung des Haushaltsgesetzes in der Ausschussfassung ist vom 25. bis zum 29. November 2019 terminiert.
Quelle: Bundestag
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