Sommerzeit bedeutet regelmäßig Ferienzeit. Sowohl bei öffentlichen Auftraggebern als auch bei Bietern kommt es daher zu personellen Abwesenheiten. Doch kann die fehlende Urlaubsvertretung als Grund für die Verlängerung der Angebotsfrist herangezogen werden? Interessante und lehrreiche Diskussion im Mitgliederbereich des DVNW hier. Noch kein Mitglied? Zur kostenlosen Mitgliedschaft geht es hier.
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