Die in der Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen veröffentlichten „Kriterien der EU für das umweltorientierte öffentliche Beschaffungswesen für Datenzentren, Serverräume und Cloud-Dienste“ zielen darauf ab, öffentlichen Auftraggeber bei der Beschaffung in bestimmten IT-Bereichen Hilfestellung zu leisten, um sicherzustellen, dass Lieferungen und Dienstleistungen so erbracht werden, dass nicht nur Umweltaspekte sondern auch Lebenszykluskosten beachtet werden.
Mit den Kriterien der EU für ein umweltorientiertes öffentliches Beschaffungswesen (green public procurement, GPP) soll Behörden die Beschaffung von Gütern, Dienstleistungen und Arbeitsverträgen mit geringeren Folgen für die Umwelt erleichtert werden.
Die Anwendung der Kriterien geschieht auf freiwilliger Basis. Die Kriterien sind so formuliert, dass sie von jeder Behörde, die sie für geeignet hält, mit minimalem Bearbeitungsaufwand ganz oder teilweise in ihre Ausschreibungsunterlagen aufgenommen werden können. Den Behörden wird geraten, vor Veröffentlichung der Ausschreibung das verfügbare Angebot an Waren, Dienstleistungen und Arbeitsverträgen, die sie auf ihrem jeweiligen Tätigkeitsmarkt zu erwerben beabsichtigen, zu prüfen.
Beabsichtigt ein öffentlicher Auftraggeber, die in diesem Dokument aufgeführten Kriterien anzuwenden, muss er sich an die Anforderungen der Rechtsvorschriften der EU über die öffentliche Auftragsvergabe halten (siehe zum Beispiel Artikel 42 und 43, Artikel 67 Absatz 2 oder Artikel 68 der Richtlinie 2014/24/EU und vergleichbare Bestimmungen in anderen EU-Rechtsvorschriften über die öffentliche Auftragsvergabe).
Praktische Informationen zu dieser Frage enthält auch das Handbuch für ein umweltorientiertes öffentliches Beschaffungswesen (2016).
In der Arbeitsunterlage werden die Kriterien der EU für ein umweltorientiertes öffentliches Beschaffungswesen für Datenzentren, Serverräume und Cloud-Dienste beschrieben. In einem technischen Hintergrundbericht wird umfassend auf die Gründe für die Auswahl der Kriterien eingegangen und auf weitere Informationen hingewiesen.
Die Kriterien umfassen die Auswahlkriterien, technischen Spezifikationen, Zuschlagskriterien und die Ausführungsklauseln. Dabei wird zwischen zwei Arten von Kriterien unterschieden:
1) Die Kernkriterien sollen eine einfache Anwendung des GPP ermöglichen. Sie zielen hauptsächlich auf den Schwerpunktbereich bzw. die Schwerpunktbereiche der Umweltleistung eines Produkts ab und verfolgen das Ziel, die Verwaltungskosten der Unternehmen auf ein Mindestmaß zu beschränken.
2) Die umfassenden Kriterien, bei denen mehr Aspekte bzw. ein größeres Maß an Umweltleistung berücksichtigt werden, richten sich an Behörden, die noch ehrgeizigere ökologische und innovative Ziele erreichen wollen.
Das Dokument können Sie u.a. auch in deutscher Sprache hier abrufen.
Quelle: EU Kommission
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