Das Umweltbundesamt (UBA) hat seinen „Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung: Textile Bodenbeläge“ veröffentlicht. Dieser Leitfaden basiert auf den Kriterien des Umweltzeichens Blauer Engel emissionsarme textile Bodenbeläge (DE-UZ 128, Ausgabe Februar 2016).
Bodenbeläge können auf ihrem gesamten Lebensweg Umweltbelastungen verursachen. Daher beziehen sich die Anforderungen dieses Leitfadens sowohl auf die bei der Herstellung eingesetzten Werkstoffe und Materialien als auch auf die Nutzungsphase und die Entsorgung der Produkte. Schadstoffarme Bodenbeläge führen zu aus Umwelt- und Gesundheitssicht geringeren Emissionen aus diesen Produkten.
Der Leitfaden soll die für öffentliche Auftraggeber wesentlichen Informationen und Empfehlungen für die Einbeziehung von Umweltaspekten in die Vergabe- und Vertragsunterlagen enthalten.
Quelle: Umweltbundesamt
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