Mit dem Aufsatz „Flexiblerer Umgang mit dem Nachfordern bei fehlerhaften Unterlagen?“ beschäftigen sich die Autoren, Elke Tegeler und Prof. Dr. Matthias Einmahl, mit der Korrektur fehlender Unterlagen. Doch was ist eigentlich genau mit der Korrektur gemeint? Hierüber wird derzeit im Mitgliederbereich des DVNW hier diskutiert. Was meinen Sie? Noch kein Mitglied? Zur kostenlosen Mitgliedschaft geht es hier.
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