Im Zusammenhang mit der Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) nach dem sogenannten Open-House-Verfahren des Bundesgesundheitsministeriums sind derzeit 56 Klagen beim Landgericht Bonn anhängig. Die Forderungssumme der Klagen liege bei insgesamt rund 113 Millionen Euro. Das geht aus der Antwort (19/23487) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/22852) der Linksfraktion hervor. Die Rechnungen, die aus Verträgen in Verbindung mit der Beschaffung von PSA über das Open-House-Verfahren resultieren, belaufen sich den Angaben zufolge auf rund 1,68 Milliarden Euro.
Beim Open-House-Verfahren schließt der Auftraggeber mit jedem Unternehmen, das die geforderten Waren zu vorher festgelegten Bedingungen verbindlich anbietet, einen Vertrag.
Siehe hierzu auch: „Beschaffung von Schutzausstattung – Lässt der Bund seine Lieferanten im Stich?“ v
aufQuelle: Bundestag
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