Am 15. September 2020 hat die Vergabestelle des Bundes im Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) den Ausschreibungssieger im Vergabeverfahren zum „Projekt System Sturmgewehr“, die Firma C.G. Haenel GmbH, bekannt gegeben (siehe auch ). Die Vergabestelle ist bei der Prüfung einer darauffolgenden Rüge und durch einen Nachprüfantrag bei der 1. Vergabekammer des Bundes beim Kartellamt auf eine mögliche Patentsrechtsverletzung durch die Firma C.G. Haenel hingewiesen worden.
Die darauf eingeleiteten internen Prüfungen haben zum Ergebnis geführt, dass eine entsprechende Patentrechtsverletzung durch den Bieter C.G. Haenel GmbH zulasten des Bieters Heckler und Koch nicht auszuschließen ist. Daraufhin hat die Vergabestelle des Bundes am 9. Oktober das Informationsschreiben (§ 134 GWB) an die Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung an die Firma C.G. Haenel GmbH aufgehoben.
Diese Vorgehensweise stellt keine Aufhebung des gesamten Vergabeverfahrens dar. Das Bundesministerium der Verteidigung und das BAAINBw haben in der Folge das bisherige, noch nicht abgeschlossene Vergabeverfahren zur Nachfolge des G 36 detailliert aufgearbeitet. Im Ergebnis bleibt festzustellen, dass das Gebot der Gleichbehandlung der Bieter sichergestellt war. Auch die weiteren vergaberechtlichen Grundsätze von Wettbewerb und Transparenz wurden eingehalten.
Die Aufarbeitung brachte in der Patentrechtsfrage jedoch noch keine eindeutige Klärung.
Wie sich die aufgeworfene patentrechtliche Problematik im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens auswirkt, wird derzeit geprüft. Um eine unabhängige und belastbare Entscheidung treffen zu können, hat das BMVgBundesministerium der Verteidigung einen unabhängigen Patentanwalt mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt. Auf Basis dieses Gutachtens wird zu bewerten sein, welche Konsequenzen im Vergabeverfahren zu ziehen sind.
Die Vergabestelle des Bundes wird mit Vorlage des Gutachtens in eine Neubewertung der Angebote unter Berücksichtigung aller Aspekte eintreten. Erst danach wird das Vergabeverfahren fortgeführt werden können.
Bis dahin steht den Soldatinnen und Soldaten mit dem Sturmgewehr G36 eine leistungsfähige Waffe zur Verfügung. Für die vollständige Transparenz hat das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) dem Parlament, der Wehrbeauftragten und dem Bundesrechnungshof einen umfassenden Bericht zugestellt.
Den öffentliche Teil dieses Berichts können Sie hier (.pdf, 583 kB) abrufen.
Quell: BMVg
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