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Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 05/01/2021 Nr. 46069

Bundesregierung: Positives Fazit bei ÖPP

Die Bundesregierung hat ein positives Fazit der bestehenden Öffentlich-Privaten Partnerschaften (ÖPP) in Deutschland gezogen. Zu öffentlich-privaten Partnerschaften kommt es vor allem im Straßen- und im Hochbau. Dabei werden auf vertraglicher Basis eine langfristig angelegte Zusammenarbeit zwischen öffentlicher Hand und privaten Auftragnehmern für Beschaffungsvorhaben der öffentlichen Hand vereinbart. Wie es in einer von der Bundesregierung vorgelegten Unterrichtung (19/25285) heißt, würden die Projekte im Tiefbau die Projektziele beziehungsweise Projekterwartungen während der Bau- und Betriebsphase erfüllen. Termintreue und Bauqualität würden zumeist als gut bewertet.

Als ein Beispiel für ein ÖPP-Tiefbauprojekt wird der Ausbau der Autobahn 8 zwischen Augsburg/West und München/Allach genannt. Die Autobahn 8 sei eine Hauptverkehrsachse und Teil des transeuropäischen Verkehrsnetzes. Die vierstreifige, über 60 Jahre alten Strecke sei dem Verkehr nicht mehr gewachsen gewesen. Der bauliche Zustand und das hohe Verkehrsaufkommen mit bis zu 100.000 Kraftfahrzeugen pro Tag hätten in der Vergangenheit oft zu Unfällen und Staus beigetragen. Der sechsstreifige Ausbau sei im Rahmen des bundesweit ersten ÖPP Projekts im Bundesfernstraßenbereich realisiert und im Dezember 2010 abgeschlossen worden. Die rund 52 Kilometer lange Konzessionsstrecke sei vom Konzessionsnehmer auf rund 37 Kilometer sechsstreifig ausgebaut worden. Die gesamte Konzessionsstrecke sei von dem Betreiber 30 Jahre zu betreiben, zu erhalten und anteilig zu finanzieren.

Zu den Hochbauprojekten gehört der Neubau des Bundesministeriums für Bildung und Forschung in Berlin, für das bis Ende 2018 109 Millionen Euro Haushaltsmittel in Anspruch genommen wurden. Auch hier seien die Projektziele und Projekterwartungen erfüllt worden, heißt es in der Unterrichtung. Das Objekt seit termingerecht fertiggestellt und in Betrieb genommen worden. In den fünf Jahren Betriebszeit seien bisher keine wesentlichen Mängel beziehungsweise Probleme aufgetreten.

Quelle: Bundestag

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