Die Bundesregierung hat am 25.08.2021 die von Bundeswirtschaftsminister vorgelegte Verordnung zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung beschlossen. Im Fokus der Novelle steht die primär rechtstechnische Anpassung des nationalen Außenwirtschaftsrechts an die neue EU-Dual-Use-Verordnung.
Die Dual-Use-Verordnung ist die zentrale EU-Rechtsgrundlage für die Exportkontrolle von Gütern, die neben ihrer zivilen Verwendung auch für militärische Zwecke eingesetzt werden können (sogenannte Dual-Use-Güter). Die Neufassung der Dual-Use-Verordnung der Europäischen Union wird am 9. September in Kraft treten und trägt den geänderten (geo-)politischen, wirtschaftlichen und technologischen Entwicklungen Rechnung.
Mit der neuen EU-Dual-Use-Verordnung sind Anpassungen im nationalen Recht notwendig. Dabei geht es vor allem um rechtstechnische Verweise, die rechtlich erforderlich sind. Überdies werden die Verfahrensvorschriften im Außenwirtschaftsrecht so angepasst, dass Einfuhren aus und Ausfuhren nach Nordirland weiterhin nach den Vorschriften über den Außenwirtschaftsverkehr innerhalb der EU erfolgen können. Hiermit wird dem Zusatzabkommen zum Brexit-Abkommen entsprochen.
Den Verordnungstext finden Sie hier.
Quelle: BMWi
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