Die Bundeswehr hat seit dem Jahr 2006 mehr als 50 Mio. Euro für ungenutzte Software eines bestimmten Anbieters ausgegeben. Bei unveränderten Bedingungen zahlt sie dem Anbieter jährlich mindestens 5 Mio. Euro, damit dieser die ungenutzte Software pflegt. Dies berichtet der Bundesrechnungshof in seinen neuen Prüfungsergebnisse, die seine Bemerkungen 2021 ergänzen.
Der Bundesrechnungshof kritisiert, dass die Bundeswehr den Softwareerwerb nicht von vornherein sorgfältiger geplant hat. Damit hätte sie vermieden, Software zu erwerben, die sie dann nicht benötigte. Die Kritik wiegt besonders schwer, da die Bundeswehr beim Softwareerwerb wusste, dass sie dem Anbieter ein jährliches Entgelt für die Softwarepflege zahlen muss, auch wenn sie die Software nicht nutzt.
Das BMVg sollte durch eine effektive Fachaufsicht solche Fehleinkäufe verhindern. Es muss außerdem die laufenden Ausgaben der Bundeswehr für ungenutzte Software des Anbieters verringern.
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Quelle: Bundesrechnungshof
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