Der Wirtschaftsausschuss (siehe ) hat den Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Beschaffungsmaßnahmen für die Bundeswehr (Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz, BwBBG) mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und CDU/CSU in geänderter Fassung angenommen. Die Fraktionen von AfD und Die Linke lehnten den Entwurf ab.
Das BwBBG soll am heutigen Donnerstag in der geänderten Fassung in zweiter und dritter Beratung zusammen mit der Beschlussfassung und dem Bericht des Wirtschaftsausschusses sowie einem Entschließungsantrag der Unions-Fraktion im Plenum debattiert werden. Das Gesetz soll die beschleunigte Vergabe und Beschaffung von Material für die Bundeswehr im Rahmen des jüngst durch den Bundestag beschlossenen Sondervermögens ermöglichen. Unter anderem sollen die Vergabestellen Aufträge schneller vergeben können, als dies nach der aktuellen Rechtslage möglich ist. Außerdem können mehrere Teil- oder Fachlose zusammen vergeben werden, wenn wirtschaftliche, technische oder zeitliche Gründe dies rechtfertigen.
Zudem wird die gemeinsame europäische Beschaffung erleichtert. Um dies in Zusammenarbeit mit anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu vereinfachen, soll der Teilnehmerkreis bei kooperativen Beschaffungen auf Unternehmen aus der Europäischen Union beschränkt werden, wie es im Gesetzentwurf heißt.
Die Änderungen am Entwurf erweitern den Kreis der Auftraggeber um bundeseigene Gesellschaften. Außerdem soll bei der Identifizierung von auf dem Markt verfügbaren Produkten sichergestellt werden, dass allen Anforderungen der Bundeswehr nachgekommen wird. Eine dritte Änderung verlängerte den vorgesehenen Geltungsbereich des Gesetzes um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2026.
In der Debatte im Wirtschaftsausschuss vor der Abstimmung über den Entwurf wurde deutlich, dass das zeitlich befristete Gesetz nur der Auftakt zu einer Reform des allgemeinen Vergaberechts sein soll. Das BwBBG ersetze nicht die Reform des Beschaffungswesens an sich, sagte die Parlamentarische Staatssekretärin, Franziska Brantner (Bündnis 90/Die Grünen), für die Regierung. Zudem solle trotz einer Änderung der Losvergabe auch mittelständischen Unternehmen die Möglichkeit der Wettbewerbsbeteiligung nicht verwehrt werden.
Der Mittelstand wird auch in einem Entschließungsantrag der Ampelfraktionen hervorgehoben. Dort heißt es unter anderem: „Um die mittelständischen Interessen auch im Rahmen des Geltungsbereichs des Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetzes zu wahren, soll der Auftraggeber diese Interessen weiterhin im Beschaffungsprozess vornehmlich berücksichtigen.“
Ein Änderungsantrag der AfD-Fraktion, der unter anderem eine bessere Förderung einer „leistungs- und wettbewerbsfähigen nationalen wehrtechnischen Industrie“ forderte, wurde von allen Fraktionen gegen die Stimmen der AfD abgelehnt.
Die DVNW Akademie bietet am 7. September außerdem ein neues Seminar zum BwBBG an. Im Seminar erfahren Sie unteranderem, welche Beschleunigungsmechanismen es gibt und wie diese eingesetzt werden können.
Quelle: Bundestag
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