Der Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) Baden-Württemberg erkennt in Tarifverträgen die Bedeutung für gute Arbeitsbedingungen. Das Land wiederum könne Tarifverträge durch gute Vergabegesetze fördern, wobei Baden-Württemberg im Vergleich zu anderen Bundesländern zurzeit nur eine sehr eingeschränkte Tariftreueregelung vorsähe. Sie gelte lediglich für den ÖPNV, weshalb eine Reform fällig sei.
Der DGB Baden-Württemberg fordert: „Für alle öffentlichen Aufträge müssen tarifliche Entlohnungen eingehalten werden. Wo es keinen Tarifvertrag gibt, muss ein Vergabemindestlohn von 13,50 Euro gelten.“
Prof. Dr. Thorsten Schulten vom WSI hat mit Landtagsabgeordneten und Vertreter’innen des Wirtschaftsministeriums darüber diskutiert, warum ein wirkungsvolles Vergabegesetz auch für Baden-Württemberg sinnvoll sein kann. Er stellte klar, dass es – anders als in der Vergangenheit – keine europarechtlichen Hürden für die Einführung echter Tariftreue auf Landesebene gibt.
Weitere Informationen sowie ein Video und die Vortragsunterlagen finden Sie hier.
Quelle: Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) Baden-Württemberg
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