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Bundeshaushalt: Verteidigungsausgaben steigen, Verteidigungsetat sinkt

Die Verteidigungsausgaben sollen im kommenden Jahr deutlich steigen. Zwar fällt der Verteidigungsetat im Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2023 (20/3100, Einzelplan) mit 50,1 Milliarden Euro gegenüber 50,4 Milliarden Euro im laufenden Jahr etwas geringer aus. Allerdings sollen weitere 8,5 Milliarden Euro, davon rund 8,2 Milliarden Euro für Beschaffung, aus dem Sondervermögen Bundeswehr verausgabt werden. Die Gesamtausgaben liegen damit bei 58,6 Milliarden Euro. Die Verpflichtungsermächtigungen für künftige Haushaltsjahre im Einzelplan summieren sich auf 50,1 Milliarden Euro. Im Sondervermögen sind es 67,3 Milliarden Euro.

Die Ausgaben für militärische Beschaffungen, Anlagen und Ähnliches belaufen sich dem Entwurf zufolge insgesamt auf 18,67 Milliarden Euro (2022: 20,42 Milliarden Euro), die Personalausgaben auf 20,63 Milliarden Euro (2022: 19,88 Milliarden Euro), die sächlichen Verwaltungsausgaben auf 8,61 Milliarden Euro (2022: 8,39 Milliarden Euro), die Zuweisungen und Zuschüsse auf 2,35 Milliarden Euro (2022: 2,1 Milliarden Euro) und die Investitionen auf 433,68 Millionen Euro (2022: 357,77 Millionen Euro).

Die Ausgaben für militärische Beschaffungen schlagen mit acht Milliarden Euro zu Buche (2022: 9,81 Milliarden Euro). Für das Waffensystem Eurofighter sind 1,45 Milliarden Euro eingestellt (2022: 1,23 Milliarden Euro), für eine Milliarde Euro soll Munition beschafft werden (2022: 763 Millionen Euro).

Für Schiffe und sonstiges Marinegerät sind 653,58 Millionen Euro eingeplant (2022: 571,31 Millionen Euro), für Flugzeuge und sonstiges flugtechnisches Gerät 684,53 Millionen Euro (2022: 500 Millionen Euro), für die Beschaffung von Kampffahrzeugen 600,09 Millionen Euro (2022: 792,92 Millionen Euro). Für die Materialerhaltung sieht der Entwurf 4,88 Milliarden Euro vor (2022: 4,62 Milliarden Euro), davon 2,7 Milliarden Euro für die Erhaltung von Flugzeugen und flugtechnischem Gerät (2022: 2,69 Milliarden Euro).

Für die Unterbringung der Soldatinnen und Soldaten sind Ausgaben von 6,26 Milliarden Euro eingeplant (2022: 5,99 Milliarden Euro), davon 2,7 Milliarden Euro für Mieten und Pachten (2022: 2,73 Milliarden Euro). Der sonstige Betrieb der Bundeswehr schlägt mit 2,84 Milliarden Euro zu Buche (2022: 2,65 Milliarden Euro). Aus der Nato-Mitgliedschaft resultierende Verpflichtungen belaufen sich auf 1,29 Milliarden Euro (2022: 1,44 Milliarden Euro).

Der Bereich „Kommandobehörden und Truppe, Sozialversicherungsbeiträge, Fürsorgemaßnahmen und Versorgung für Soldatinnen und Soldaten“ umfasst Ausgaben von insgesamt 16,73 Milliarden Euro (2021: 15,94 Milliarden Euro).

Von den neu aufgenommenen Krediten des Sondervermögens Bundeswehr in Höhe von 8,5 Milliarden Euro sollen laut dem dem Wirtschaftsplan des Sondervermögens 8,19 Milliarden Euro in die militärische Beschaffung fließen. 0,31 Milliarden Euro sind für Zinszahlungen veranschlagt. Schwergewicht ist die Titelgruppe 06 „Dimension Luft“, für die rund fünf Milliarden Euro etatisiert sind. Davon entfallen 3,4 Milliarden Euro auf den Titel „Beschaffung Dimension Luft“, zu dem als Vorhaben unter anderem die Entwicklung und der Kauf des Eurofighter ECR, die Beschaffung und Bewaffnung des F-35 als Nachfolge für den Tornado sowie die Bewaffnung der Drohne HERON TOP zählen.

In der Titelgruppe 02 „Bekleidung und persönliche Ausrüstung“ sind Ausgaben in Höhe von 892 Millionen Euro vorgesehen. In der Titelgruppe 03 „Führungsfähigkeit/Digitalisierung“ sind es 658 Millionen Euro. 304 Millionen Euro sollen in der Titelgruppe 04 „Dimension Land“ (447 Mio. Euro) für den Schützenpanzer PUMA verausgabt werden. In der Titelgruppe 05 „Dimension See“, die Ausgaben in Höhe von 1,22 Milliarden Euro umfasst, sind unter anderem 415 Millionen Euro für die Fregatte 126 und 380 Millionen Euro für die Korvette Klasse 130 veranschlagt.

Ausgaben des Sondervermögens werden nicht dem Kernhaushalt zugerechnet, die aufgenommenen Kredite fallen nicht unter die Schuldenobergrenze des Grundgesetzes. Der Wirtschaftsplan des Sondervermögens wird dem Haushaltsentwurf jeweils als Anlage beigefügt. Insgesamt kann das Sondervermögen Kredite in einer Höhe von 100 Milliarden Euro aufnehmen.


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Quelle: Bundestag

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