Die Bundesregierung listet in einer 100-seitigen Antwort (20/7145) auf eine Kleine Anfrage (20/6426) der AfD-Fraktion die Studien und Gutachten auf, die im Zeitraum 1. Januar 2001 bis 31. Dezember 2022 von obersten Bundesbehörden und deren nachgeordneten Behörden in Auftrag gegeben wurden.
Allerdings weist die Bundesregierung in einer Vorbemerkung darauf hin, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) sich entschieden habe, zu der Anfrage keine Angaben zu machen. Die Auflistung aller Studien, die nachgelagerte Behörden wie das Paul-Ehrlich-Institut, das Robert-Koch-Institut sowie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in Auftrag gegeben haben, würde laut BMG die vorhandenen Kapazitäten übersteigen. Wenn das BMG diese „außerordentlich umfassende Anfrage“ beantwortete, könnte es seinen originären Aufgaben nicht mehr nachgehen.
Die 100 Seiten umfassen auch nicht die Antworten des Bundesnachrichtendienstes (BND) und des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) auf die Anfrage, da diese als Verschlusssache eingestuft wurden.
Quelle: Bundestag
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