Die Bundeswehr bezahlt für Batterien bis zu 15-mal mehr als nötig. Zu diesem Ergebnis gelangt der Bundesrechnungshof (BRH) in seiner Ergänzung Nr. 33 zum Jahresbericht 2023. Der BRH empfiehlt: Das BMVg sollte beim Kauf von handelsüblichen Verbrauchsgütern – wie Batterien – wirtschaftliche Rahmenverträge nutzen.
Aus dem Bericht Nr. 33 des Ergänzungsbandes:
Diese Batterien nutzt die Bundeswehr, um Sprechsätze mit Gehörschutzfunktion zu betreiben (Sprechsätze). Die Sprechsätze dienen Soldatinnen und Soldaten der Kommunikation untereinander und schützen vor Gefechtslärm. Bisher hat das Beschaffungsamt Batterien für die erstmalige Inbetriebnahme der Sprechsätze vom Lieferanten der Ausrüstung bezogen. Die Bundeswehr könnte Einsparungen in Millionenhöhe erzielen, wenn sie stattdessen preiswerte Batterien aus bestehenden Rahmenverträgen wählen würde. Das BMVg will trotzdem an seinem Vorgehen festhalten.
Das Beschaffungsamt hat wirtschaftliche Alternativen für die Lieferung der Batterien nicht bewertet.
Andere Ausrüstung stattet die Bundeswehr mit Batterien aus, die sie preiswert über Rahmenverträge bezieht. Es erschließt sich daher nicht, warum dies bei den Sprechsätzen nicht möglich sein soll. Das ist insbesondere nicht nachvollziehbar, weil sie für die Sprechsätze später auch die Batterien aus Rahmenverträgen verwendet. Batterien als Bestandteil der Lieferung kosten die Bundeswehr bis zu 15-mal mehr, als Batterien aus bestehenden Rahmenverträgen. Die Bundeswehr ignoriert das Einsparpotenzial in Millionenhöhe für die erstmalige Inbetriebnahme der Sprechsätze.
Das BMVg sollte beim Kauf von handelsüblichen Verbrauchsgütern – wie Batterien – wirtschaftliche Rahmenverträge nutzen.
Quelle: Bundesrechnungshof
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