Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Berlin informiert darüber, dass mit Artikel 3 des Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Strafbarkeit der unzulässigen Interessenwahrnehmung – vom 12. Juni 2024 BGBl. I S. 2 vom 17.06.2024) das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geändert worden ist. Im Vergabeservice Berlin wurden hierzu folgende Unterlagen eingestellt.
Das Gesetz ist am 18.06.2024 in Kraft getreten. Mit Artikel 3 des Gesetzes wird der Katalog der Straftaten, die zu einem obligatorischen Ausschluss vom Wettbewerb führen, um den Straftatbestand § 108f Strafgesetzbuch (Unzulässige Interessenwahrnehmung) ergänzt.
Im Vergabeservice Berlin wurden hierzu folgende Unterlagen eingestellt:
- Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Strafbarkeit der unzulässigen Interessenwahrnehmung
- eine aktualisierte Fassung des Formulars Wirt-124 EU P – Erklärungen zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen
- eine aktualisierte Fassung des Formulars Wirt-124 UVgO P – Erklärungen zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen
Die überarbeiteten Formulare stehen auch auf der elektronischen Vergabeplattform Berlin zur Verfügung.
Darüber hinaus wurden folgende Formulare redaktionell überarbeitet und im Vergabeservice Berlin eingestellt:
- Wirt -111.5 – Vermerk Unterschwellenvergabeordnung UVgO
- Wirt -124.2 UVgO – Anforderung der Erklärung zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen
Das Formular Wirt-124.2 UVgO steht auf der elektronischen Vergabeplattform Berlin unter der Bezeichnung Wirt-124e UVgO zur Verfügung. Im Übrigen wurde der Leitfaden Beschaffungsformulare UVgO angepasst.
Quelle: Vergabeservice Berlin
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