Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Berlin hat im Vergabeservice Berlin im Bereich Formulare überarbeitete Formulare für Zusätzliche und Besondere Vertragsbedingungen sowie die BVB Kontrolle u. Sanktionen Teil B eingestellt. Die Formulare stehen für die Auftraggeber auch auf der elektronischen Vergabeplattform Berlin zur Verfügung.
Des Weiteren wurden in diesem Zusammenhang die aktualisierten EU- bzw. UVgO-Leitfäden (Ausfüllhilfen für die Formulare) im Vergabeservice Berlin im Bereich Formulare eingestellt.
In den o.a. Formularen wurden die Vertragsklauseln über die Vertragsstrafen geändert. Die Änderungen waren erforderlich, da der Bundesgerichtshof (BGH, Urt. v. 15.2.2024 – VII ZR 42/22) entschieden hat, dass eine Vertragsstrafe für die Frist zur Vertragsvollendung, die auf insgesamt 5% der vereinbarten Netto-Auftragssumme begrenzt ist, bei einem Einheitspreisvertrag den Auftragnehmer als Vertragspartner des Verwenders nach § 307 Abs. 1 BGB entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen beeinträchtigt. Die Vertragsstrafe ist nunmehr bezogen auf die an den Auftragnehmer zu zahlende Vergütung.
Ferner wurden in den Zusätzlichen und Besondere Vertragsbedingungen die Vertragsklauseln über die Übermittlung elektronischer Rechnungen klarstellend geregelt.
Das Formular Wirt-2144 P kann aktuell nur als Datei im Wird-Format zur Verfügung gestellt werden. Die Datei wird zu einem späteren Zeitpunkt durcheine Version im PDF-Format mit ausfüllbaren Formularfeldern ausgetauscht.
Quelle: Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
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