Die Vergabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) erfolgt durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) stufenweise. Eine Antragsstellung bei einer Finanzbehörde auf Vergabe der W-IdNr. ist nicht notwendig und nicht möglich. Im Rahmen der Bekanntmachung von EU-weiten Vergabeverfahren wird bereits seit Einführung der eForms Formulare im Oktober 2023 nach der Angabe der W-IdNr. gefragt. Die Auftragsberatungsstelle Hessen empfiehlt aktuell noch die Angabe einer anderen eindeutigen Identifikationsnummer für Unternehmen (z.B. die Umsatzsteuer-ID oder die Handelsregisternummer).
Weitere Informationen zur W-IdNr. finden Sie beim BZSt, hier.
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