Nach der Änderung der Nachprüfungsverordnung durch die Erste Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über die Nachprüfung von Vergabeverfahren durch Vergabeprüfstellen vom 12. Juni 2024 (GVBl. 188) bestehen nun weitere Beanstandungsmöglichkeiten für Bieter, die Einfluss auf die Verfahrensabläufe haben. Zwecks Vereinheitlichung der Verfahrensabläufe stellt die Vergabeprüfstelle daher neue Mustervorlagen für die öffentlichen Auftraggeber zur Verfügung.
Am 21. Juni 2024 ist die Erste Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über die Nachprüfung von Vergabeverfahren durch Vergabeprüfstellen in Kraft getreten (GVBl. S. 188). Aufgrund der neu eingefügten Absätze 3 und 4 des § 5 NachprV ergeben sich für Bieter weitere Möglichkeiten, zu verschiedenen Zeitpunkten des Vergabeverfahrens einen Vergaberechtsverstoß zu beanstanden.
Zur Ergänzung der bereits vorhandenen Mustervorlagen einer Vorabinformation nach § 4 Abs. 1 NachprV und einer Nichtabhilfemitteilung nach § 5 Abs. 1 NachprV stehen daher unter Berücksichtigung der Änderungen bzw. Ergänzungen ab sofort außerdem folgende Mustervorlagen zum Download zur Verfügung:
- Vorlage Nichtabhilfeschreiben § 5 Abs. 3 NachprV – Rüge
- Vorlage Aufhebungsschreiben § 5 Abs. 4 NachprV
- Vorlage Nichtabhilfeschreiben § 5 Abs. 4 NachprV – Aufhebung
Die bereits vorhandenen Vorlagen einer Vorabinformation nach § 4 Abs. 1 NachprV und einer Nichtabhilfemitteilung nach § 5 Abs. 1 NachprV wurden außerdem geringfügig angepasst.
Bezüglich der mit der Änderung einhergehenden Verfahrensabläufe wird auf das Rundschreiben vom 22. Juli 2024 verwiesen.
Die alten und neuen Mustervorlagen können hier heruntergeladen werden.
Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
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