In einer veröffentlichten Stellungnahme fordert der Europäische Rechnungshof (EuRH) eine solidere Gestaltung des Programms für die europäische Verteidigungsindustrie (European Defence Industry Programme, EDIP) und ein ausgewogeneres Verhältnis zwischen den politischen Zielen, der angedachten Finanzierung und dem Zeitplan. Die Prüfer weisen darauf hin, dass sich mit den beabsichtigten Ausgaben in Höhe von 1,5 Milliarden Euro über einen Durchführungszeitraum von zwei Jahren möglicherweise nicht das ehrgeizige Ziel erreichen lässt, die Bereitschaft der EU-Verteidigungsindustrie zu stärken und zur industriellen Grundlage für die Verteidigung der Ukraine beizutragen.
Da auf dem europäischen Kontinent wieder intensive Kampfhandlungen stattfinden, misst die EU der Verteidigung nun einen deutlich höheren Stellenwert bei. Der Vorschlag für das Programm für die europäische Verteidigungsindustrie soll der erste Schritt zur Umsetzung einer europäischen Industriestrategie im Verteidigungsbereich sein. Ziel ist es, die sogenannte technologische und industrielle Basis der europäischen Verteidigung (European defence technological and industrial base, EDTIB) zu stärken. An erster Stelle steht dabei, dass Rüstungsgüter rasch verfügbar sein und geliefert werden sollen. Gleichzeitig soll ein Beitrag zum Wiederaufbau und zur Modernisierung der Verteidigungskapazitäten der Ukraine geleistet werden.
„Der Gesetzesvorschlag der EU zur Stärkung ihrer industriellen Bereitschaft im Verteidigungsbereich muss robuster gestaltet werden. Außerdem müssen die politischen Ziele, die vorgeschlagene Finanzausstattung und der Zeitplan ins richtige Verhältnis zueinander gebracht werden“, so Marek Opioła, das für die Stellungnahme zuständige Mitglied des Europäischen Rechnungshofs.
Den Prüfern zufolge besteht das Risiko, dass mit dem vorgeschlagenen Budget von 1,5 Milliarden Euro die ehrgeizigen Ziele des Programms nicht erreicht werden. Die Kommission habe nicht bewertet, wie viel Geld aus dem EU-Haushalt für die Umsetzung der vorgeschlagenen politischen Maßnahmen erforderlich sei, so die Prüfer. Außerdem bestehe die Gefahr, dass die Ressourcen der EU breit auf unterschiedliche Projekte verteilt würden, die keine messbaren Auswirkungen auf EU-Ebene hätten. Deshalb sei es wichtig, Etappenziele und Zielwerte vorzugeben, die bis 2027 realistischerweise erreicht werden können. Auch könnten ergänzende Durchführungsbestimmungen erforderlich sein, um eine solide Grundlage für die Durchführung des Programms und für eine zielgerichtete Mittelzuweisung zu schaffen. Schließlich solle die Kommission in Betracht ziehen, die aktuelle Industriestrategie für den Verteidigungsbereich im Rahmen des nächsten mehrjährigen EU-Haushalts zu ergänzen, und zwar durch eine langfristige Finanzierungsstrategie für die technologische und industrielle Basis der europäischen Verteidigung. So könnten die Vorzüge einer Unterstützung aus dem EU-Haushalt voll ausgeschöpft werden.
Die Prüfer fordern, dass die Bestimmungen zur Rechenschaftspflicht innerhalb des Programms klarer formuliert und verschärft werden, auch in Bezug auf die Prüfungsrechte des Europäischen Rechnungshofs, die gewahrt bleiben müssten. Dies sei wegen der Komplexität der Verwaltungsregelungen im Verteidigungsbereich wichtig, vor allem dann, wenn Programme nicht direkt von der Kommission verwaltet würden, oder wenn die Durchführung in bestimmten Bereichen den ukrainischen Behörden übertragen werde.
Die Prüfer bemängeln, dass es für das „Unterstützungsinstrument für die Ukraine“, das Teil des Vorschlags ist, keine feste Finanzausstattung gebe. Da die EU-Länder jedoch vereinbart hätten, die Gewinne aus der Anlage eingefrorener russischer Vermögen zur Unterstützung der Ukraine einzusetzen, könnte ein Teil dieser Einnahmen künftig in dieses Instrument fließen. Bei einer solchen Vorgehensweise ließe sich jedoch nicht vorhersehen, in welcher Höhe und über welchen Zeitraum hinweg diese Finanzierungsquelle genutzt werden könne.
Mit dem Vorschlag werden der Kommission auch neue Zuständigkeiten und Rechte übertragen, um die Versorgungssicherheit bei Rüstungsgütern zu gewährleisten. Die Prüfer betonen, dass es letztlich von der Bereitschaft der EU-Länder zur Zusammenarbeit abhängen werde, ob dieser Mechanismus wirksam funktioniert.
Hintergrundinformationen
Am 5. März 2024 veröffentlichte die Kommission ihren Vorschlag für eine Verordnung zur Einrichtung des Programms für die europäische Verteidigungsindustrie und eines Rahmens für Maßnahmen zur Gewährleistung der zeitnahen Verfügbarkeit und Lieferung von Verteidigungsgütern. Der Europäische Rechnungshof muss zu diesem Vorschlag konsultiert werden. Außerdem hat der EU-Ministerrat die Prüfer um eine Stellungnahme gebeten, bevor er sich mit dem Vorschlag befasst. Diese Stellungnahme – der Beitrag des Europäischen Rechnungshofs zum Gesetzgebungsverfahren – enthält Empfehlungen zur Klärung bestimmter Teile des Vorschlags, die sich auf die Verwaltung von EU-Mitteln auswirken könnten.
Die Stellungnahme 02/2024 ist in englischer Sprache auf der Website des Europäischen Rechnungshofs abrufbar.
Quelle: Europäischer Rechnungshof
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