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Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 28/01/2025 Nr. 69385

BMDV startet dritten Förderaufruf für Bodenstrom

Rund drei Millionen Euro zur Verfügung

Airbus Lufthansa

Auch am Boden benötigen Flugzeuge Strom, während Sie gewartet, beladen und betankt werden. Der dafür benötigte Strom kommt häufig aus Hilfsturbinen im Flugzeug oder wird an entfernten Stellplätzen mit Stromaggregaten aus Diesel erzeugt. Mit Direktstrom, Batterien oder Wasserstoff können Flugzeuge effizienter, emissionsfrei und deutlich leiser als bisher mit Strom versorgt werden. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr will Flughäfen in einer dritten Antragsrunde bei der Beschaffung mobiler und stationärer Bodenstromanlagen unterstützen.

Im dritten Aufruf stehen rund drei Millionen Euro zur Verfügung, um Investitionszuschüsse für die Anschaffung umweltfreundlicher, mobiler und stationärer Bodenstromanlagen zur Flugzeugversorgung sowie der erforderlichen Lade- und Betankungsinfrastruktur bereitzustellen. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die Eigentümer der zu fördernden alternativen Systeme in Deutschland werden. Die Förderquote liegt bei bis zu 70 Prozent. Die Antragstellung ist ab dem 10. Februar bis zum 02. Mai 2025 möglich.

22,1 Millionen Euro Förderung in den ersten beiden Runden

In den ersten beiden Förderaufrufen profitierten insgesamt 24 Akteure an 19 deutschen Flughäfen von einer Förderung in Höhe von 22,1 Millionen Euro. Dabei konnten über 200 Bodenstromgeräte angeschafft werden, die rund 7.000 Tonnen CO2-Äquivalente im Jahr einsparen, Lärm reduzieren und die Luftqualität auf dem Vorfeld verbessern.

Schnorr: Ausdruck politischer Unterstützung für die Luftfahrt

Stefan Schnorr, Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium begrüßt die neue Antragsrunde:

„Wir setzen unser Engagement für eine klimafreundliche Luftfahrt auch in haushälterisch herausfordernden Zeiten fort. Von sauberen deutschen Flughäfen profitiert nicht nur unser Standort, sondern sie verbessern auch die Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Vorfeld der Flughäfen. Unsere Förderung ist zugleich ein Ausdruck politischer Unterstützung für die Luftfahrt. Deutschland ist als Exportnation auf eine exzellente Anbindung an die Welt angewiesen. Wir unterstützen unsere Luftverkehrswirtschaft auch auf dem Weg zum emissionsfreien Fliegen.“

Anträge und Erfolgskontrollen über Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen

Anträge werden durch die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) bewilligt, sie führt auch die Erfolgskontrollen der Projekte durch. Die NOW GmbH als wissenschaftlich-technischer Dienstleister unterstützt die Umsetzung der Bodenstrom-Richtlinie mit ihrer fachlichen Expertise und erhebt und analysiert Daten zur Fördermaßnahme.

Quelle: Bundesministerium für Digitales und Verkehr

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