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Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 07/05/2026 Nr. 74163

EU‑Kommission genehmigt Industriestrompreis auf Grundlage des CISAF

Am 16. April 2026 hat die Europäische Kommission den deutschen Industriestrompreis auf Grundlage des „Clean Industrial Deal State Aid Framework“ (CISAF) beihilferechtlich genehmigt. Mit diesem neuen Beihilferahmen schafft die Europäische Union einen zentralen Baustein zur Unterstützung energieintensiver Industrien im Transformationsprozess hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft. 

Ziel des Industriestrompreises ist es, Unternehmen mit hohem Energiebedarf gezielt bei den Stromkosten zu entlasten. Hierzu wird ein Teil der Stromkosten erstattet, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver Industrien zu sichern. Zugleich soll das Instrument Standortverlagerungen verhindern und sogenanntes Carbon Leakage eindämmen. Der Industriestrompreis leistet damit einen Beitrag zur Stabilisierung von Wertschöpfungsketten sowie zur Sicherung von Beschäftigung in strategisch relevanten Branchen.

Die Maßnahme ist zunächst auf drei Abrechnungsjahre angelegt und umfasst den Zeitraum von 2026 bis 2028. Die Antragstellung erfolgt rückwirkend über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Unternehmen können erstmals Anfang 2027 Fördermittel für das gesamte Jahr 2026 beantragen. Die entsprechende Richtlinie soll in Kürze im Bundesanzeiger veröffentlicht werden und tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Mit der Genehmigung des Industriestrompreises setzt die Europäische Kommission ein deutliches Signal zur Unterstützung energieintensiver Industrien. Die Bundesregierung wird den Industriestrompreis für die Jahre 2026 bis 2028 einführen und sieht darin einen wichtigen Baustein zur Sicherung von Wertschöpfung, Beschäftigung und industrieller Transformation in Deutschland. Die Maßnahme ergänzt bereits umgesetzte Entlastungen, insbesondere durch die Absenkung der Stromsteuer, Zuschüsse zu den Netzkosten sowie die Abschaffung der Gasspeicherumlage.

Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Katherina Reiche, betont, dass mit dem Industriestrompreis erstmals ein gezielter Rahmen zur Entlastung zentraler energieintensiver Industrien geschaffen werde. Die beihilferechtliche Genehmigung durch die Europäische Kommission sei ein wesentlicher Erfolg und ein wichtiges Signal für den Industriestandort Deutschland.

Für die Vergabepraxis liegt der Fokus weniger auf der Maßnahme selbst als vielmehr auf deren mittelbaren Auswirkungen. Insbesondere Fragen der Preisbildung, der Wettbewerbsgleichheit sowie des Umgangs mit staatlichen Beihilfen gewinnen weiter an Bedeutung und sind künftig stärker bei der Ausgestaltung und Bewertung von Vergabeverfahren zu berücksichtigen.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

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