Das Bundestariftreuegesetz (s. hierzu Vergabeblog.de vom 05/05/2026 Nr. 74149) enthält drei Ermächtigungsgrundlagen für verfahrenstechnische Rechtsverordnungen, zu denen das zuständige Bundesministeriums für Arbeit und Soziales aktuell folgende Verordnungsentwürfe veröffentlicht hat:
- Mit der „Verordnung über die Clearingstelle nach dem Bundestariftreuegesetz“ [PDF, 173KB] werden die näheren Einzelheiten zur Errichtung der Clearingstelle, der Bestellung ihrer Mitglieder und der Beschlussfassung durch die Clearingstelle geregelt. Die Clearingstelle wird von den Sozialpartnern besetzt und kann auf Anfrage vor Erlass einer Branchen-Tariftreueverordnung einbezogen werden.
- Mit der „Verordnung über die Kontrollen nach dem Bundestariftreuegesetz“ [PDF, 214KB] werden die näheren Einzelheiten zu Organisation, Aufgaben, Durchführung der Kontrollen und Kontrollrechten der Prüfstelle Bundestariftreue bestimmt. Die bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See angesiedelte Prüfstelle Bundestariftreue kontrolliert Arbeitgeber im Hinblick auf die Einhaltung ihrer Pflichten nach dem Bundestariftreuegesetz.
- Die „Verordnung zum Verfahren der Zertifizierung der Tariftreue“ [PDF, 200KB] bestimmt näher, welche Anforderungen an ein Zertifikat zu stellen sind und wie das Verfahren zur Ausstellung des Zertifikats durchzuführen ist. Mit dem Zertifikat werden Arbeitgeber von Nachweispflichten nach dem Bundestariftreuegesetz und der Haftung für Nachunternehmer befreit.
Die Verordnungsentwürfe des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales werden derzeit mit Ressorts, Ländern und Verbänden abgestimmt. Die Verordnungen werden anschließend von der Bundesministerin für Arbeit und Soziales ohne Zustimmung des Bundesrates erlassen.
Quelle: Bundesministeriums für Arbeit und Soziales














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