Zu beachten bleibt, dass sich in der Empfehlungsdrucksache zu Ziffer 313/1/11 auf Seite 10 (Ziffer 6) folgender Änderungsvorschlag der Ausschüsse des Bundesrates zu § 45 SBG III findet: § 45 Absatz 3 Satz 2 SGB III (neu): „Die Anwendung des Vergaberechts gilt nicht für Aufträge zur Vermittlung schwerbehinderter Menschen an Integrationsfachdienste.“

Diese Ausnahmeregelung dürfte kaum mit europäischem Vergaberecht kompatibel sein.

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