„Die Zahlungsmoral der öffentlichen Hand hat sich zwei Jahre nach Inkrafttreten des ‚Gesetzes zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr‘ wieder verschlechtert – und das, obwohl das Gesetz eigentlich doch mehr Zahlungsdisziplin bringen sollte.“
Mit diesen Worten kommentierte in Berlin der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, RA Michael Knipper, die Ergebnisse der Frühjahrs-Umfrage der Wirtschaftsauskunftei Creditreform zum Zahlungsverhalten der Unternehmen. Knipper: „36 % der Bauunternehmen melden, dass ihre öffentlichen Kunden nicht innerhalb von 30 Tagen, sondern erst später ihre Rechnung begleichen, das sind genauso viele wie vor Inkrafttreten des Gesetzes. Die leichte Verbesserung im Vorjahr war somit nicht von langer Dauer.“ Dagegen konnten sich die Gläubiger privater Schuldner über eine weitere Verbesserung ihrer Zahlungsmoral freuen: Lediglich 7 % der befragten Bauunternehmen mussten bei der Begleichung ihrer Rechnungen länger als 30 Tage warten.
„Dabei hätte das Gesetz, welches die europäische Zahlungsverzugsrichtlinie im Sommer 2014 in nationales Recht umsetzte, auch den öffentlichen Auftraggebern eine hervorragende Gelegenheit geboten, ihr Zahlungsverhalten zu ändern“, stellt Knipper fest. Die hohe Insolvenzintensität des Bauhauptgewerbes zeige, dass der „Giftcocktail“ aus schlechter Zahlungsmoral, geringen Renditen und niedrigen Eigenkapitalquoten die Existenz vieler Bauunternehmen gefährde. Zwar hätten sich die Umsatzrenditen in den vergangenen Jahren etwas verbessert, gemessen an den Risiken von Bauprojekten seien diese aber nach wie vor unbefriedigend.“ Dabei ist besonders die Baubranche von der schlechten Zahlungsmoral der öffentlichen Hand betroffen: Im gesamtwirtschaftlichen Durchschnitt lag der Anteil nur bei 25 %. Knipper: „Daher kann es nicht verwundern, dass jede sechste Unternehmenspleite aus der Baubranche stammt.“
„Wir freuen uns natürlich, dass zumindest einige öffentliche Gebietskörperschaften ihre Investitionsmittel erhöht haben, um die Versäumnisse der Vergangenheit bei der Instandhaltung der Infrastruktur wieder zu beheben. Sie sollten die Bauunternehmen dann aber nicht mit Zahlungsverzögerungen an den Rand der Insolvenz treiben“, bemerkte Knipper. „Wir appellieren deshalb an alle öffentlichen Auftraggeber ihre starke Marktposition nicht auszunutzen. Schließlich entfallen immer noch 28 % des Umsatzes im Bauhauptgewerbe auf den Öffentlichen Bau. Wir fordern die öffentliche Hand deshalb auf, sich ihrer besonderen Verantwortung bewusst zu werden und ihre eigenen Gesetze auch selber anzuwenden.“
Quelle: Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V.
0 Kommentare