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Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 28/05/2016 Nr. 25951

DStGB: „Erleichterungen auf Unterschwellenvergaben übertragen!“

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) hat eine “Darstellung und Bewertung” des neuen Vergaberechts veröffentlicht. Darin fordert er u.a. zeitnah alle für EU-Vergaben geltenden Erleichterungen auf Unterschwellenvergaben zu übertragen.

Sie finden das von Norbert Portz, Beigeordneter beim DStGB für das Vergaberecht und Mitglied im Beirat des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW), verfasste Dokument hier.

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