Sehr geehrte Damen und Herren,

wie muss man sich im Rahmen des akt. geltenden Konjunkturpaketes, welches ab 01.07.2020 bis 31.12.2020 gilt (MwSt.-Reduzierung auf 16 bzw. 5 %) als Bieter verhalten?

Bspw. Vergabestelle schreibt im Rahmen einer VOL Ausschreibung eine Maschine im Juli 2020 aus. Der Zuschlag erfolgt bspw. im September 2020. Lieferzeit nach Auftragserteilung ca. 3 Monate. Gesetzt dem Fall die Maschine kann erst im Januar 2021 geliefert werden, kann man hier die MwSt.-Differenz der Vergabestelle zusätzlich in Rechnung stellen oder muss dieses Risiko der Auftragnehmer tragen?

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