Der WDR berichtete, dass die Stadt Selm den Ratsbeschluss gefasst habe, die Trinkwasserversorgung nun EU-weit auszuschreiben. Es sei das erste Mal, dass eine Stadt verurteilt wurde, die Versorgung mit Trinkwasser europaweit auszuschreiben. Das Oberlandesgericht Düsseldorf, Urt. v. 21.03.2018, Az. VI – 2 U (Kart) 6/16, hatte der Stadt zuvor untersagt, die Trinkwasserversorgung wie beabsichtigt zu vergeben. Die damilige Auswahlentscheidung genügte nicht verfahrensbezogenen und materiellen Anforderungen. Lesen Sie hierzu auch in Kürze einen Autorenbeitrag zur Ausschreibungspflicht für Wasserkonzessionen (OLG Düsseldorf, Urt. v. 13.6.2018 VI-2 U 7/16 [Kart]).
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