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Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 27/02/2019 Nr. 39991

Keine Reduzierung der Arbeitszeit bei Bundesbeamten

Die Bundesregierung plant keine Reduzierung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit der Bundesbeamten. Dies geht aus ihrer Antwort (19/7774) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/7243) hervor. Darin verwies die Fraktion darauf, dass in den Jahren 2004 und 2006 die damalige Bundesregierung die weiterhin gültige Arbeitszeitverordnung für Bundesbeamte verabschiedet habe, nach der deren Arbeitszeit von 39 auf 40 und im zweiten Schritt auf 41 Stunden erhöht worden sei. Mit dieser Erhöhung der Arbeitszeit sollten die Beamten der Fraktion zufolge „einen Anteil zur ,Haushaltskonsolidierung‘ leisten, also Stellenstreichungen durch Mehrarbeit auffangen“.

In ihrer Antwort legt die Bundesregierung dar, dass sie zur Thematik der Arbeitszeitreduzierung im Petitionsausschuss ausführlich Stellung bezogen habe. Es sei unter anderem angeführt worden, „dass im Sinne einer auf Nachhaltigkeit angelegten Haushaltsführung am Ziel der Konsolidierung der öffentlichen Haushalte festgehalten werden muss“.

Die Reduzierung von 41 Stunden auf 39 Stunden würde der Bundesregierung zufolge einen Mehrbedarf an 9.294 Beamten und „Kosten in Höhe von zirka 371 Millionen Euro pro Jahr (nur Besoldung) ergeben“. Dem liege folgende Modellrechnung zu Grunde: Wenn die 181.250 Beamten des Bundes (Stand: 30. Juni 2017) „zwei Stunden weniger pro Woche arbeiten, führt dies zu einer wöchentlichen Reduzierung um 362.500 Stunden, die personaltechnisch aufgefangen werden müsste“. Diese Stundenanzahl geteilt durch 39 (neue regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit) ergebe einen zusätzlichen Bedarf von 9.294 Beamten. „Ausgehend von einer durchschnittlichen A10-Besoldung (zirka 40 000 Euro im Jahr) ergibt dies einen Kostenfaktor von zirka 371 Millionen Euro pro Jahr mit entsprechenden Folgen für die Versorgungsverpflichtungen“, heißt es in der Antwort weiter.

Bei einer Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit um eine Stunde würden sich die Kosten laut Vorlage entsprechend halbieren, mithin also einen personellen Mehrbedarf von 4.647 Beamten und einen Kostenfaktor von zirka 186 Millionen Euro verursachen.

Quelle: Heute im Bundestag (hib/STO)

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